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Sachstand Wohnbebauung August-Jung-Weg

27. Mai 2025

Große Anfrage an die Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg am 05.06.2025

Sehr geehrter Herr Lüppken,

mit unserer Anfrage VO/0226/25 zum Stand der Arbeiten am August-Jung-Weg wollten wir Transparenz herstellen zum weiteren Vorgehen bei diesem Gebiet. Leider hat die Antwort vom 07.03.2025 diese Anforderung nach Transparenz bei weitem nicht erfüllt. Viele Dinge in diesem Kontext sind immer noch unklar. Darüber hinaus machen wir uns Sorgen, dass ein finanzieller Schaden für die Stadt Wuppertal entstehen könnte. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen.

In der Lokalzeit vom 05.05.2025 hat der Investor gesagt, dass die Bürgschaft gebende Bank anzweifelt, ob die zwischen der Stadt, der WSW und dem Investor geschlossenen Verträge überhaupt rechtswirksam sind. Die Stadt hat dazu erklärt, dass sie davon ausgeht, dass die Verträge wirksam sind.

  • Auf welchen Rechtsgrundlagen (z.B. Unterschriftsordnung) ist die Unterzeichnung der Verträge erfolgt?
  • Wie hoch werden die Kosten für die Erstellung des Stauraumkanals geschätzt (in der Antwort auf die Anfrage wurde kein Betrag genannt werden, jetzt stehen 1,8 Millionen im Raum)?
  • Wer trägt aktuell die Kosten für die Entwässerung über Tanks und Versickerungslösungen?
  • Wie ist der Stand der laufenden Verhandlungen zwischen der Stadt, der WSW und dem Insolvenzverwalter hinsichtlich der noch offenen Erschließungsmaßnahmen?
  • Welche Risikovorsorge ist getroffen worden, wenn die laufenden Gerichtsverfahren verloren gehen?

Es gibt einige Beschwerden von neuen und alten Anwohner*innen über den Zustand der Baustelle, den Baulärm, das erhöhte Verkehrsaufkommen.

  • Was unternimmt die Stadt konkret, damit dieser nun seit 2021 andauernde Zustand zeitnah behoben wird?
  • Wann kann insbesondere der Stauraumkanal bei optimalem Verlauf frühestens fertig gestellt werden?

Wir machen uns unverändert Sorgen um den Baumschutz. Nach unseren Informationen wurde der Ausnahmebescheid der Unteren Naturschutzbehörde erteilt mit der Auflage, kein bindiges Material zu verwenden. Darüber hinaus darf bei der Ausbringung keine Verdichtung im Sinne einer Versiegelung entstehen. In der Regel wurde dafür der durch Ausschachtungen gewonnene Boden genutzt. Da diese mit schwerem Gerät erfolgt, können wir uns nicht vorstellen, dass keine Versiegelung entstanden ist. Zudem ist der Boden im Baugebiet für eine Versickerung in der Regel nicht geeignet.

  • Was unternimmt die Stadt konkret, um sicherzustellen, dass die diesbezüglichen Auflagen aus Gutachten und Ausnahmebescheid eingehalten werden?

 

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Meyer

Fraktionssprecherin