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Prüfauftrag: Einrichtung einer Schulstraße für die Kruppstraße

12. März 2024

Prüfauftrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg am 21.03.2024 

Sehr geehrter Herr Lüppken,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Mitglieder der Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg mögen folgenden Beschluss fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Einrichtung einer Schulstraße für die Kruppstr. zwischen Katernberger Schulweg und Lenbachstr. möglich und in Abstimmung mit den Schulleitern kurzfristig ggf. auch im Rahmen eines Verkehrsversuchs umsetzbar ist.

Begründung:
Unter einer „Schulstraße“ ist im derzeitigen Sprachgebrauch die temporäre Sperrung einer Straße für den Kfz-Verkehr im Nahbereich einer Schule zu den maßgeblichen Bring- und Holzeiten zu verstehen. Insbesondere an Grundschulen ist oftmals zu beobachten, dass Schulkinder mit Kraftfahrzeugen bis vor den Haupteingang gebracht bzw. dort abgeholt werden. Dies kann zu kritischen Verkehrssituationen führen, wenn der Bring- und Holverkehr mit seinen negativen Begleiterscheinungen (Stauungen, Parkraumsuche, Park- und Wendemanöver, Rangiervorgänge etc.) auf Schulkinder trifft, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Die Einrichtung einer Schulstraße dient daher in erster Linie der Verkehrssicherheit von Schulkindern. Das nordrhein-westfälische Umwelt- und Verkehrsministerium erleichtert es den Kommunen, Schulstraßen einzurichten. Der Schulstraßen-Erlass fasst zusammen, welche Möglichkeiten es gibt, Schulstraßen einzurichten. Damit können und sollen Städte und Gemeinden die Verkehrssicherheit rund um ihre Schulen verbessern. Konkret hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr in NRW eine Niederschrift der Verkehrsingenieur-Besprechung im Dezember mit Erlasscharakter an die Bezirksregierungen in NRW geschickt. Darin werden die Grundlagen, die das Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht legen, aufgezeigt, um eine temporäre Straßensperrung rechtssicher anordnen zu können. Die Kruppstr. erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Schulstraße. Die BV hat sich zudem bereits mehrfach mit Eingaben hinsichtlich der Gefährdungslage vor den Schulen befasst.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Meyer
Fraktionssprecherin