Pressemitteilung der BV Barmen: Bebauung Adolf-Vorwerk-Straße – Marpe
Seit mehreren Jahren wird eine Bebauung des Geländes an der Marpe (Adolf-Vorwerk-Straße) diskutiert. Diese Fläche wurde im Regionalplan Düsseldorf (RPD) aufgeführt, aber mehrheitlich vom Rat und der Bezirksvertretung Barmen abgelehnt. Zuletzt wurde die Fläche Adolf-Vorwerk-Straße von der BV-Barmen am 4.2.2020 abgelehnt (VO/0929/19). Die Argumente sind nach wie vor gültig: die Marpe ist eine bedeutende Fläche im Landschaftsschutzgebiet unmittelbar an den Parkanlagen Toelleturm / Vorwerk-Park mit einem hohen ökologischen Nutzen für die Stadt. Es handelt sich um ein Kaltluftentstehungsgebiet und um den Quellbereich des Murmelbachs. Eine Bebauung würde alle Bemühungen um eine Sicherung der Retentionsflächen zunichte machten.
Stichwort „Schwammstadt“. Vor allem aber ist die Marpe für viele Wuppertaler:innen ein wichtiges, weiträumiges Naherholungsgebiet zwischen Scharpennacken und Toelleturm.
Aktuell hat die Stadt viel mehr Baugenehmigungen bewilligt, als Bauträger umsetzen können. Zudem entstehen große neue Wohnbauprojekte, z.B. am Nissen-Gelände oder am Barmer-Bogen. Der Leerstand hat sich 2023 auf ein Rekordhoch von über 11.000 Wohnungen entwickelt. Es gibt viele Probleme mit der Wohnbauentwicklung, aber keine Notwendigkeit dafür ein wertvolles Naherholungsgebiet zu opfern.
Aus der Presse und aus einem Anschreiben der IDEE-Bauunternehmung und ihrem Geschäftsführer Hürsehit Kürekli, haben wir erfahren, dass die Grundstückeigner, die Erbengemeinschaft in der Vorwerk-Grundstücksgesellschaft, die Fläche an den Bauträger IDEE GmbH verkauft haben. Sie wird als „Bauerwartungsland“ mit Bezug auf den RPD ausgewiesen. Die Vermarktung erfolgte über die Sparkasse bereits auf der Immobilienmesse in Wuppertal am 1. März 2024. Vorgestellt wird eine Bebauung mit 53 Häusern. Zwischenzeitlich wurde der Prospekt zurückgezogen und eingestampft. Gegenüber der Presse spricht Herr Kürekli von zunächst 25 Einfamilienhäusern. Der Verwaltungsrat der Sparkasse wurde hierüber nicht informiert, obwohl zwei Rats- und ein BV-Beschluss gegen die Bebauung vorliegen und der frühere Oberbürgermeister Andreas Mucke und der jetzige Oberbürgermeister Uwe Schneidewind sich klar dagegen ausgesprochen hatten.
Bauerwartungsland ist ein sehr weit gefasster Begriff. Wenn die Stadt keinen Bebauungsplan aufstellt – und das darf sie nicht nach der Beschlusslage im Rat – kann keine Bebauung erfolgen. Dieser Hinweis fehlt allerdings in dem entsprechenden Prospekt und in dem Anschreiben an die Anlieger der Adolf-Vorwerk-Straße durch den Bauträger. Wir bitten die Sparkasse um Klarstellung und erwarten von der Verwaltung, dass keine Bauleitplanung für diese Fläche angestoßen wird.
Axel Frevert
Fraktionssprecher der Grünen in der BV Barmen