Kohlstraße durchgehend mit Tempo 30
Antrag an die Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg am 11.03.2021
Sehr geehrter Herr Lüppken,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg möge in der kommenden Sitzung folgenden Beschluss fassen:
Die Kohlstraße wird durchgängig als verkehrsberuhigte Zone mit Tempo 30 gestaltet.
Ausgangssituation:
Die Kohlstraße ist eine vielbefahrene Straße mit verschiedenen Gefahrenpunkten. Sie hat überwiegend keine zwei ausreichend breiten Bürgersteige. Sie ist darüber hinaus relativ schmal und häufig durch parkende Autos zugestellt. Es handelt sich um eine reine Gemeindestraße, für die lediglich die Vorfahrtsregelung geändert werden muss.
Begründung:
Die Verkehrssituation in der Kohlstraße stellt -nicht zuletzt durch den Bürger*innenantrag von Frau Lappe explizit angesprochen- eine Gefährdung für die Anwohner*innen und Nutzer*innen dar. Im Zuge der Verkehrsberuhigung ist die Kohlstraße eine geeignete Straße, um präventiv für
Verkehrssicherheit und Lärmschutz Sorge zu tragen.
Die üblichen ablehnenden Gründe (Verweis auf §45 Abs Nr. 1c StVO) greifen hier schon allein deshalb nicht, weil es sich nicht um eine übergeordnete Straße (Kreis, Land, Bund) handelt.
Im oberen Bereich befindet sich ein KIndergarten, mit Zugang zur Straße, mit Parkplatz und im unteren Bereich die Berufsschule. Diese beiden Gefahrenpunkte sollten/müssen ohnehin mit Tempo 30 geschützt werden. Darüber hinaus gibt es querenden Fußgänger*innenverkehr (Spaziergänger*innen zum Mirker Hain). Etwa in der Mitte der Straße befinden sich zwei große Kurven, die eine Temporeduzierung notwendig machen. Zusätzlich ist ein Bauantrag für ein betreutes Wohnen im oberen Bereich der Kohlstraße gestellt, was ebenfalls den erhöhten
Sicherheitsbedarf erforderlich macht.
Insgesamt ist die Kohlstraße relativ eng; Bürgersteige sind entweder schmal oder zum Teil nicht vorhanden. Zudem wird die Straße viel zum Parken genutzt, so dass der Verkehrsfluss weiter eingeschränkt wird. Die Situation für Radfahrer*innen ist schon jetzt gefährlich.
Es gibt zwei Möglichkeiten für eine Temporeduzierung: Erstens die Ausweisung von Tempo 30-Zonen im Nebenstraßennetz (Seitenstraßen, Wohnstraßen etc.). Zweitens aber auch eine streckenbezogene Temporeduzierung auf Hauptverkehrsstraßen. Bis Dezember 2016 war dies nur in Ausnahmefällen möglich, wenn es aus Gründern des Lärmschutzes oder der Verkehrssicherheit notwendig war.
Jetzt können Kommunen Tempolimits auf Hauptverkehrsstraßen in „sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern“einführen: „im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern“.
Die Kommunen können heute im Bereich der genannten sensiblen Bereiche Tempo 30 anordnen.
Die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)“ wurde im Mai 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Damit ist klar, Tempo 30 soll an Hauptstraßen angeordnet werden, wenn ein direkter Zugang besteht oder starker Verkehr herrscht. Die nach dem Wort „oder“ benannten Verkehre und Situationen sind auf Haupt- und Durchgangsstraßen häufig anzutreffen. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306). Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan) oder eine drohende Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraßen zu befürchten ist. Dies ist in der Kohlstraße aber nicht der Fall.
Die streckenbezogene Anordnung ist grundsätzlich auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Durch die Dreihundert-Meter-Vorgabe droht ein Flickenteppich aus einem ständigen Wechsel von Tempo 30 und 50. Selbstverständlich ist anzustreben, dass nicht zwischen zwei streckenbezogenen Anordnungen eine kurze Tempo 50-Strecke liegt. Hier sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit aber auch des Umweltschutzes (erhöhte Schadstoffproduktion) auf kurze Tempo 50-Teilstücke verzichtet werden und die gesamte Straße eine Tempo 30 Beschränkung erhalten.
Unter Würdigung der Gesamtumstände ist die Einführung von Tempo 30 für die gesamte Kohlstraße sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Meyer
Fraktionssprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENin der BV Uellendahl-Katernberg