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Einrichtung einer Tempo 30 Zone am Kindergarten Höhenstraße

10. März 2021

Antrag an die Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg am 11.03.2021

Sehr geehrter Herr Lüppken,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Bezirksvertretung UellendahlKaternberg möge in der kommenden Sitzung folgenden Beschluss fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Tempo 30 Zone am Kindergarten Höhenstraße einzurichten.

Ausgangssituation:
Ein Bürger hat die Verwaltung angeschrieben und beantragt, auf der Höhenstraße bis zum Neuer Weg/Dönberger Str. eine Tempo 30 Zone einzurichten. Die Verwaltung hat den Antrag mit dem Hinweis auf §45 StVO abgelehnt.

Begründung:
Die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)“ wurde im Mai 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Darin heißt es:
„Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken“.
Wichtig ist die Formulierung „in der Regel“. Tempo 50 wird dort also die Ausnahme. Die genannten Institutionen finden sich zahlreich an vielen Hauptstraßen

.„….soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen.“ Hier kommt es auf die Definition an. Was ist ein direkter Zugang? Bei einem Kindergarten ist der Zugang logischerweise auch dann ein direkter, wenn zwischen dem Gehweg und dem
Kindergarten ein größerer Hof liegt. In der Regel ist der Hof umzäunt und der Zugang zur Straße durch ein Eingangstor kanalisiert.
Im vorliegenden Fall ist der einzige Zugang zum Kindergarten über die Höhenstraße. Auch, wenn es noch einige Meter zum Tor sind, ist er nach der o.g. Definition auf jeden Fall als „direkt“ zu bewerten.

„…oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Einund Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist.“ Damit ist klar, Tempo 30 soll an Hauptstraßen angeordnet werden, wenn ein direkter Zugang besteht oder starker Verkehr herrscht. Die nach dem Wort „oder“ benannten Verkehre und Situationen sind auf Haupt- und Durchgangsstraßen häufig anzutreffen.
Durch den gegenüberliegenden Parkplatz, den Busverkehr und den Bring- und Abholverkehr ist im vorliegenden Fall auch dieser Tatbestand erfüllt.

„…Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306). Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan) oder eine drohende Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraßen zu befürchten ist.“
Nur im Ausnahmefall kann für den ÖPNV auf die Absenkung auf Tempo 30 verzichtet werden. Erstens existieren nahe an sensiblen Einrichtungen wie Schulen oder Altenheimen Haltestellen, die die das Tempo zwangsläufig reduzieren. Zweitens ist für den Öffentlichen Personenverkehr der Verkehrsfluss viel wichtiger als die zulässige Höchstgeschwindigkeit.Negative Auswirkungen auf den ÖPNV oder eine drohende Verlagerung auf
Wohnnebenstraßen sind an der Höhenstraße nicht zu erkennen. Die Ausnahmeregelung greift daher nicht.

Die Bewertung der Verwaltung vom 09.12.2020 ist unzutreffend, da sowohl die Voraussetzung des direkten Zugangs als auch des starken Ziel- und Quellverkehrs gegeben sind. Insofern ist im Bereich des Kindergartens eine Tempo 30 Zone einzurichten.
Der in der Anlage befindliche Lageplan zeigt die aktuelle Situation. Der Beginn der Tempo 30 – Zone sollte spätestens am Evangelischen Kinderspielplatz beginnen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sylvia Meyer
Fraktionssprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENin der BV Uellendahl-Katernberg

Die Anlagen zu diesem Antrag finden Sie in diesem PDF