Einrichtung einer Querungshilfe auf der L527 im Bereich Haltestelle Kemnabrücke
Zur Sitzung der BV Langerfeld-Beyenburg am 27.02.2018
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung beschließt, die Verwaltung/Ressort Straßen möge in Zusammenarbeit mit StrassenNRW als Baulastträger die Möglichkeit der Einrichtung einer Querungshilfe (Mittelinsel) auf der L527 (Beyenburger Straße – im Bereich Haltestelle Kemnabrücke) prüfen.
Unterschrift
U. Eichler-Tausch
Begründung:
Die Bürgergemeinschaft Kemna hat um die Überprüfung der Situation an der L 527 Bereich Haltestelle Kemnabrücke gebeten, um den Nutzern der Kreuzung eine bessere Querungssicherheit zu ermöglichen. Die L 527 ist an dieser Stelle durch die Kurve erschwert einsehbar. Obwohl hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h gilt, wird erfahrungsgemäß dort schneller gefahren. Auch wenn sich hier kein direkter Unfallschwerpunkt erfassen lässt, ist die Situation für Fußgänger, aber auch für ausfahrenden Verkehr aus der Insellage schwierig.
Vor allem für Kinder und ältere Personen verbleibt nur eine kurze Reaktionszeit, die Geschwindigkeit der herannahenden Fahrzeuge nach beiden Seiten gleichzeitig zu erfassen, um die Straße in einem Zug überqueren zu können. Da in diesem Bereich auch Wanderwege die Straße kreuzen, betrifft dies nicht nur das Er-reichen der Haltestelle und der Siedlung Kemna.
Die letzten Daten der Verkehrszählung aus dem Jahr 2015 ergab eine durchschnittliche Zahl von ~ 6700 KFZ /Tag zusätzlich etwa 300 Schwerlastverkehre/Tag. Die Verkehrsbelastung ist in den letzten Jahren eher gestiegen (Quelle www.mwsib-online.de). Ein herausragendes Merkmal des Fußverkehrs ist seine Umwegempfindlichkeit, daher ist eine Verlagerung aus dem Kreuzungsbereich in den geraden Streckenabschnitt nicht praktikabel, bzw. wird keine Akzeptanz finden. Durch eine solche Mittelinsel würde für Fußgänger die Möglichkeit gegeben werden, die Straße in zwei Zügen zu überqueren, die zurückzulegende Strecke würde verkürzt und die Aufmerksamkeit könnte sich dem herannahenden Verkehr auf jeweils einer Seite widmen. Auch der Verkehrsfluss der Straße L527 könnte durch die optische Einschränkung durch eine Mittelinsel vor den Abbiegespuren auf das erlaubte Maß eine Verbesserung erfahren.