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Einrichtung der Kruppstraße als Schulstraße

27. Mai 2025

Große Anfrage an die Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg am 05.06.2025

Sehr geehrter Herr Lüppken,

wir hatten per E-Mail am 23.04.2025 beantragt, einen eigenständigen TOP Kruppstraße als Schulstraße auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg am 05.06.2025 zu nehmen und eine/n Vertreter/in der Verwaltung um Teilnahme zu bitten, diesem Antrag haben Sie dankenswerter Weise stattgegeben. Zur Vorbereitung bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen.

Vorbemerkung: Es ist ungewöhnlich und wenig erfreulich, den Beschluss einer Bezirksvertretung mittels Hinweises auf eine allgemeine Informationsveranstaltung und die Verschickung einer Präsentation, die nicht auf den beschlossenen Einzelfall Bezug nimmt, abzulehnen. Bislang gibt es keinen offiziellen Hinweis, dass der BV-Beschluss von der Verwaltung abgelehnt worden ist.

Unsere Fragen: Auf den Beschluss der Bezirksvertretung, die Einrichtung einer Schulstraße in der Kruppstraße zu prüfen und unsere darauf folgende Anfrage an die Verwaltung und deren Beantwortung sind für uns noch einige Fragen offen. Darüber hinaus bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen zur Sitzung oder ggf. mündlich in der o.a. Sitzung:

  1. In der Antwort der Verwaltung VO/0229/25/1-A auf unsere Anfrage heißt es, dass die Kruppstr. keine „einfachen Voraussetzungen für eine Schulstraße aufweist“. Daraus ist zu schließen, dass es durchaus möglich wäre. Ist das richtig?
  2. Nach unseren Kenntnissen fährt kein Linienbus während der möglichen Zeiten der Sperrung durch die Kruppstraße, sondern nur der Schulbus. Der könnte an der Haltestelle auf dem Katernberger Schulweg halten oder eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erhalten. Stimmt die Verwaltung zu?
    Wenn nein, wie lauten die Argumente?
  3. Auch dürfte der Kiosk kein Hinderungsgrund für die Einrichtung einer Schulstraße sein. Er könnte seine Geschäftszeiten temporär einschränken, alternativ könnte für den Paketdienst die Regelung um „Lieferverkehr frei“ erweitert werden, auch die fußläufige Erreichbarkeit des Kiosks sollte in Betracht gezogen werden. Ist das zumutbar?
    Wenn nein, wie lauten die Argumente?
    Hat ein Gespräch mit dem Kioskbesitzer stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein: weshalb nicht?
  4. Bereits seit 2017 wurde in der Kruppstraße eine Hol- und Bringzone eingerichtet, die nicht ausreichend genutzt wird. Insofern ist ein Test für die Hol- und Bringzone entbehrlich. Stimmt die Verwaltung dieser Einschätzung zu?
    Wenn nein, wie lauten die Argumente?
  5. Ist es richtig, dass die Möglichkeit besteht, für Anlieger*innen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, um auch in den Sperrzeiten in die Kruppstraße zu fahren?
    Wenn nein, wie lauten die Argumente?
  6. Die Einrichtung einer Schulstraße bedeutet die nur temporäre Sperrung der Kruppstraße für den motorisierten Verkehr. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass die auf sehr wenige Stunden beschränkte Sperrung eine unzumutbare Einschränkung für die Anwohner*innen wäre?
    Wenn ja, wie lauten die Argumente?
  7. Ändert sich durch die angeführten Argumente die Auffassung der Verwaltung, die Prüfung der Kruppstraße auf Eignung als Schulstraße nicht vornehmen zu wollen?
    Wenn das der Fall ist: weshalb?

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Meyer

Fraktionssprecherin