Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Dezember in Elberfeld und Barmen
Rede unseres Stadtverordneten Paul Yves Ramette in der Sitzung des Rates der Stadt Wuppertal am 13.11.2017
wir sehen in den Vorlagen erst mal formell einige Verbesserungen gegenüber den letzten Jahren, weil wir hier auch Stellungnahmen oder Auszüge der Anhörungen der beteiligten Träger haben. Diese Informationen gibt es erstmalig in den Vorlagen, das ist schön, das ist eine Verbesserung.
Dennoch vermissen wir als Fraktion die Beratung im Fachausschuss, die wollten wir auch beim letzten Mal schon haben. Auch wenn die Vorlagen jetzt dringlich vorgelegt werden, so kommt Weihnachten doch nicht ganz zufällig. Wir sollten uns wirklich daran halten und solche Vorlagen auch im Fachausschuss diskutieren, dort können wir sie auch etwas breiter besprechen.
Deshalb muss ich das jetzt auch hier tun.
Wir sehen als Fraktion diese beiden Vorlagen sehr, sehr kritisch, insbesondere vor dem Hintergrund des letztjährigen Desasters, wo aufgrund von juristischen Klärungen in der Vorweihnachtszeit keine verkaufsoffenen Sonntage stattgefunden haben.
Die Stellungnahmen, die hier vorliegen, sind nicht ganz schlüssig für uns.
Gegen den verkaufsoffenen Sonntag in Barmen wie auch in Elberfeld spricht sich die evangelische Kirche grundsätzlich aus, die katholische Kirche spricht sich laut der Vorlage nur gegen den verkaufsoffenen Sonntag in Barmen aus, zu Elberfeld steht sie da nicht drin.
Wohingegen zur Vorlage in Elberfeld ver.di sagt, die Voraussetzungen liegen nicht vor, für Barmen kommt ver.di aber nicht vor. Das kommt uns ein bisschen obskur vor.
Die entsprechenden Gründe, die hier als Grundlage dienen sollen, in Barmen oder in Elberfeld eben diesen verkaufsoffenen Sonntag jeweils gerichtsfest zu machen, halten wir auch NICHT für gerichtsfest:
Wir haben in Barmen unter anderem den Weihnachtsmarkt, den Flohmarkt und den Schneemannwettbewerb als dort maßgebende Grundlage. Wir wissen aber noch nichts Genaues über den Schneemannwettbewerb, was da überhaupt stattfinden soll, in welchem größeren Umfang dafür Werbung betrieben werden soll und was ist denn, wenn es nicht schneit? Von Kunstschnee konnte ich zumindest in der Drucksache nichts lesen. Dennoch soll er ja tausende auswärtige Besucher*innen anziehen. Wir haben für Barmen auch keine Zahlen zum Flohmarkt. Der Flohmarkt soll ja auch eine der Grundlagen sein für den verkaufsoffenen Sonntag, das haben wir hier auch nicht vorliegen.
Wohingegen für Elberfeld der Wuppertaler Winterweihnachtsmarkt, ich muss diese ganzen Alliterationen mal hinkriegen, ja auf dem Kirchplatz für 20.000 Besucher*innen sorgen soll. Das halten wir gelinde gesagt auch für sehr hoch geschätzt. Insbesondere wenn man weiß, dass auf dem Kirchplatz aufgrund der letzten vorliegenden Passantenfrequenz-Zählung aus 2014 nur 883 Passant*innen pro Stunde flanieren, ist das sehr optimistisch gegriffen.
Auch die Zuschneidung des Gebietes für den verkaufsoffenen Sonntag in Elberfeld sehen wir sehr kritisch. Da ist zum Beispiel in der Friedrichstraße nur die eine Straßenseite mit einbezogen, so dass ein stadtweit bekannter guter Einzelhändler auf der anderen Seite dann offenbar wiederum nicht öffnen dürfte. Das wird dann wahrscheinlich dazu führen, dass man das Gebiet im Nachhinein noch einmal korrigieren müsste.
Aus den genannten Gründen halten wir GRÜNE das alles leider nicht für juristisch fest und werden die Vorlagen ablehnen.