Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
Rede unseres Stadtverordneten Paul Yves Ramette in der Sitzung des Rates am 09.07.18
Video:
Paul_6.2_Sonntagsöffnungszeiten
Quelle: Rats TV der Stadt Wuppertal
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die GRÜNE Ratsfraktion hat sich mit dem Thema 6.2 bis 6.6 sehr differenziert beschäftigt und deswegen gibt es hier da unterschiedliches Abstimmungsverhalten, unterschiedlich zu den einzelnen Punkten. Deswegen möchte ich Ihnen das gern erläutern. Zum einen Dank erst einmal an die Verwaltung, dass wir hier verschiedene Stellungnahmen der Verbände und auch der Gewerkschaften vorliegen haben, das war in der Vergangenheit ja nicht immer so zu diesem Thema. Allerdings haben wir von den Kirchen nur zu Punkt 6.6 eine Stellungnahme, um das noch einmal anzumerken.
Unabhängig von der Abstimmung, die wir gleich an den Tag legen je nach Fraktion, ist aber ein Punkt, den ich öfter hier schon angesprochen habe: dass wir eine Beratung im Fachausschuss Schutz und Ordnung zu dem Thema uns wirklich immer wieder wünschen und das ist auch notwendig, weil sonst wären vielleicht Fehler aufgefallen wie zum Beispiel, dass die Friedrichstraße mal wieder nur die eine Seite geöffnet hat und ein bekannterer größerer Textil-Einzelhändler auf der anderen Seite der Friedrichstraße in Elberfeld, wenn es denn so durchkommt, der dürfte dann nicht öffnen, weil er die falsche Hausnummer hat. Ich glaube, so etwas wäre bei einer Beratung in Schutz und Ordnung aufgefallen.
Zu den einzelnen Punkten:
6.2: Sonntagsöffnung bei chocolART in Wuppertal Barmen. Dem möchten wir sehr gerne zustimmen, da uns das Event als ein sehr großartiges Fest zu Ohren und zu Augen gekommen ist und auch die vorliegende Evaluation über chocolART 2017 unterstützt das, es hat wirklich Besucherströme in die Barmer Innenstadt geleitet.
Auch den Punkt 6.5, Sonntagsöffnung während des Weihnachtsmarktes in Ronsdorf, möchten und werden wir zustimmen, da es sich bei dem Weihnachtsmarkt in Ronsdorf um ein eng umrissenes, temporäres und eng umrissenes räumliches Ereignis handelt.
6.3 und 6.4, Sie ahnen es schon, lehnen wir jedoch ab. Wir halten hier die juristischen Begründungen nicht für tragbar. Hier liegt als Anlass nur der über mehrere Wochen bestehende Weihnachtsmarkt in Barmen und Elberfeld vor. An die Sonntagsöffnung legt der Gesetzgeber auch weiterhin, auch nach der Neuauflage der Rechtsgrundlage, weiter strenge Maßstäbe an, so dass das Interesse über das bloße Umsatzinteresse hinausgehen muss. Zur räumlichen Ausdehnung in Barmen der Sonntagsöffnung: Sie orientiert sich übrigens auch nicht am Weihnachtsmarkt, denn dieser umfasst ja „nur“ 25 Stände auf dem Rathausvorplatz, die Sonntagsöffnung fällt also in der Dimension viel größer aus. In der Drucksache ist übrigens beschrieben, dass sich EIN Bewerber auf die Auslobung zum Weihnachtsmarkt gemeldet hat. Das ist in Elberfeld anders. In Elberfeld richtet sich die räumliche Ausdehnung der Öffnung nach den Ausschreibungsunterlagen, das ist so ein bisschen differenziert betrachtet. Man könnte daraus lesen, dass es noch keine Bewerbung gibt für Elberfeld, ich wollte es nur erwähnen, vielleicht sagt die Verwaltung gleich etwas dazu. Zum einen haben wir eine deutlich schlechtere Unterfütterung dieses Sondercharakters der Sonntagsöffnung, weil wir nämlich auch keinen besonderen Schneemann-Wettbewerb auf dem Geschwister-Scholl-Platz haben wie im letzten Jahr. Und auch die wie im letzten Jahr auf dem Kirchplatz geplante Winterwelt ist hier nicht angedacht, so dass wir ahnen, dass es auch wiederum zu einer erfolgreichen Klage durch ver.di kommen könnte. Das wäre dann für die Bemühungen der Verwaltung und der Einzelhändler*innen schade.
Vielen Dank.