Startseite > Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen

Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen

15. November 2012

Rede unseres Stadtverordneten Paul Yves Ramette  in der Sitzung des Rates am 12.11.2012

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren

unter dem Motto Ladenschluss ist Familienschutz wird die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN die vorliegende Drucksache ablehnen.

In der vorliegenden Drucksache werden 11 verkaufsoffene Sonntage beantragt, soeben ist sie vom Oberbürgermeister um einen Termin in Langerfeld erweitert worden, d.h., es findet in 2013 in fast jedem Monat ein verkaufsoffener Sonntag irgendwo in Wuppertal statt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel sind Menschen, die auch ein Privatleben haben, sich  um ihre Familien kümmern sowie nach Feierabend in Vereinen oder auch in Kirchen engagiert sind. Und: niemand muss rund um die Uhr oder auch sonntags einkaufen. In der Bewertung, inwieweit verkaufsoffene Sonntage das Stadtbild verbessern, kommen wir sicherlich zu unterschiedlichen Bewertungen. Durch verkaufsoffene Sonntage wird auch letztlich nicht mehr gekauft, der Umsatz verteilt sich nur auf einen größeren Zeitraum. Unsere Gesellschaft lebt aber nicht vom Konsum und Tourismus allein, sondern von lebendigen Familien, die auch gemeinsam Zeit füreinander haben. Heute ist es nämlich so, dass immer weniger Familien Zeit gemeinsam viel Zeit miteinander verbringen können, weil ein Viertel der Beschäftigten mittlerweile auch am Wochenende arbeiten muss.

Die GRÜNE Fraktion wird die Vorlage aus zwei abschließenden Gründen ablehnen: Zum einen gab es früher nicht nur Abstimmungsgespräche mit Kirchen und Gewerkschaften zu den geplanten verkaufsoffenen Sonntagen, sondern es war guter Brauch, dass die  entsprechende Protokolle auch an die Stadtverordneten weitergereicht wurden. Das ist seit Jahren nicht mehr so, das haben wir auch letztes Jahr und davor kritisiert. Der andere Grund ist der Anlassbezug für verkaufsoffene Sonntage, der von der Landesregierung bald wieder in das Gesetz hineingeschrieben wird, der ist in der Vorlage überhaupt nicht zu erkennen und es stünde uns gut zu Gesicht, wenn die Verwaltung diesen Anlassbezug der einzelnen verkaufsoffenen Sonntage schon jetzt aufgenommen hätte, das ist aber leider auch nicht der Fall.