Stellungnahme zum Ausbau der L 419
Aufgrund des sich dramatisch auswirkenden Klimawandels und der Notwendigkeit einer das Klima schützenden Mobilitätswende müssen Planungen im Straßenbaubereich auf den Prüfstein gestellt werden. Das betrifft in Wuppertal auch den Ausbau der L 419 und der perspektivisch damit verbundenen Hochstufung zur Bundesautobahn. Durch die sogenannte Südtangente soll eine Verbindung zwischen der A46 und der A1 geschaffen werden, die durch den zu erwartenden großen Anstieg der täglichen Verkehrsmengen negative Auswirkungen auf Mensch, Natur, Klima, Luft und Lärm auslösen wird.
Mit dem 4-streifigen Ausbau der L 419 geht mindestens eine Verdoppelung des Verkehrsaufkommens einher. Darüber hinaus wird die Lärm- und Luftbelastung deutlich ansteigen. Anwohnerinnen und Anwohner werden zukünftig hinter sieben Meter hohen Lärmschutzwänden wohnen müssen. Auch der Eingriff in den Naturhaushalt durch die Verbreiterung der Landesstraße wird enorm sein, u.a. wird der Verlust von vielen Bäume zu beklagen sein.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnt den autobahnähnlichen Ausbau der L 419 bereits seit Jahrzehnten strikt ab, da hier eine Verkehrspolitik der 1960er Jahre umgesetzt werden soll, die nichts mit einer nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilität zu tun hat.
Im November 2021 beantragte die GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt, die Bezirksregierung zu beauftragen, ein 2. Deckblattverfahren durchzuführen, um eine erneute Offenlage der Planungsunterlagen zu ermöglichen. Mit dieser Maßnahme müsste der autobahnähnliche Ausbau der L 419 neu bewertet werden.
Begründung des Antrages: Die erste Offenlage der Pläne für den Ausbau der L 419 fand bereits 2019 statt. Mittlerweile werden aus Gründen des Klimawandels und des Klimaschutzes viele Bau- und Infrastrukturmaßnahmen in Frage gestellt und neu bewertet. Nicht allein das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 29.04.21 zur Klimapolitik der Bundesregierung hat eine Verschärfung der Klimagesetzgebung bewirkt. Die Flutkatastrophe vom Juli 2021 hat deutlich gezeigt, dass eine weitere Versiegelung von Flächen nicht nachhaltig ist und Überschwemmungen im Fall von Starkregenereignissen katastrophale Auswirkungen haben können. Für den Erhalt der Lebensgrundlage kommender Generationen muss ein deutlicher Rückgang der Treibhausgas-Emissionen, wie im Pariser Klimaabkommen von 2015 von der Weltgemeinschaft beschlossen, erreicht werden. Dazu müssen geplante Eingriffe in den Naturhaushalt erneut auf den Prüfstein gestellt werden und Bau- und Infrastrukturmaßnahmen auf ihre Klimaauswirkungen untersucht werden.
Der Ausbau der L 419 und dem damit verbundenen Anstieg des PKW- und Lastkraftverkehres wird einen Anstieg der Treibhausgas-Emissionen sowie eine Zerstörung von Ökosystemen verursachen, was auf Basis der Erkenntnisse des Weltklimarates nicht mehr verantwortbar ist. Diese genannten Aspekte sind relevant für die Entscheidungen im Planfeststellungsverfahren, wurden jedoch in ihrer Aktualität nicht berücksichtigt, was bedeutet, dass es unumgänglich ist, in einer erneuten Offenlage, mit einem zweiten Deckblattverfahren, eine neue zeitgemäße Bewertung vorzunehmen.
Der Antrag wurde in der Sitzung des Rates am 16.11.21 von SPD und CDU abgelehnt.