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Sozialticket

21. Juli 2011

Schlichtungsverfahren abgeschlossen
Das Sozialticket im VRR kommt

Die Widerstände gegen die Einführung eines VRR-weiten Sozialtickets sind ausgeräumt. Eine entsprechende Beschlussfassung zur Sondersitzung des Verwaltungsrates der Verkehrsverbundes Rhein Ruhr (VRR AöR) am kommenden Dienstag, den 19.07.2011, steht der Einführung nicht mehr im Wege. Das ist das Ergebnis der von den Verkehrsunternehmen initiierten Schlichtungsverhandlungen mit den politischen Vertretern im Verwaltungsrat der VRR AöR vom gestrigen Tage.

Den Verkehrsunternehmen wurde zugesichert, dass eventuelle Zahlungsausfälle über den VRR getragen werden. Darüber hinaus wird den VRR-Kommunen die Möglichkeit eingeräumt über eine entsprechende Beschlussfassung des jeweiligen Kreistages bzw. Rates auf eine Einführung des Sozialtickets in ihrer Kommune zu verzichten.

Dies sind im Wesentlichen die Zugeständnisse, die von den Verhandlungsführern von CDU und GRÜNEN gegenüber den Verkehrsunternehmen gemacht worden sind. An der Ausgestaltung des Sozialtickets (Basis Ticket 1000, Vollzeitticket, Preisstufe A1 bzw. A2, Monatsverkauf bzw. kein Abo, Zusatznutzen, Berechtigtenkreis) wurden keine Abstriche gemacht. Dies galt insbesondere gegenüber den Vorstellungen der Verkehrsunternehmen und der SPD-Vertreter.

CDU und GRÜNE haben deutlich gemacht, dass die von den Verkehrsunternehmungen vorgetragenen Wanderungsverluste im eklatanten Widerspruch zu den Erkenntnissen aus dem Kölner Raum stehen. Beispielsweise werden die für den VRR-Raum zugrunde gelegten tägliche Fahrten mit dem ÖPNV für den Berechtigtenkreis mit 1,04 Fahrten gegenüber Köln mit 0,52, Bonn mit 0,42 und der Rhein-Sieg-Kreis mit 0,32 Fahrten angegeben.

CDU und GRÜNE haben den Eindruck gewonnen, dass die zugrunde gelegte Marktforschung unter dem Gesichtspunkt „des doppelten Hosenträgers und Gürtels“ erstellt worden ist bzw. an den Alltagsgewohnheiten des Berechtigtenkreis in Sachen ÖPNV-Nutzung offensichtlich vorbei geht.

Nicht desto trotz erwarten CDU und GRÜNE von der Landesregierung das nicht verausgabte Haushaltsmittel des Sozialtickets aus dem Haushaltsjahr 2011 in das Haushaltsjahr 2012 übertragen werden. Erste Gespräche wurden erfolgsversprechend geführt.

CDU und GRÜNE gehen davon aus, dass mit einer Übertragung der nicht verausgabten Landesmittel in das Haushaltsjahr 2012 sämtliche von den Verkehrsunternehmen aufgezeichneten Risiken aus eventuellen Wanderungsverlusten ausgeschlossen werden. Eine Belastung der VRR-Kommunen wäre damit ausgeschlossen.

CDU und GRÜNE nehmen zur Kenntnis, dass einzelne Verkehrsunternehmen über die jeweilige Kommunalverwaltungen durch die Kommunalaufsicht klären lassen wollen, inwieweit die Einführung eines verbundweiten Sozialtickets in HSK- oder Nothaushaltskommunen mit dem Haushaltsrecht zu vereinbaren ist.

CDU und GRÜNE greifen dies auf, indem sie sich von dem Anspruch einer verbundweiten und verpflichtenden Einführung des Sozialtickets trennen. Den jeweiligen Kommunen wird es freigestellt durch einen entsprechenden Beschluss des Kreistages oder des Stadtrates eine Einführung des Sozialtickets zu unterbinden.

CDU und GRÜNE begrüßen die Absicht der Regionaldirektion „Agentur für Arbeit“ den angeschlossenen Jobcenter es freizustellen einen entsprechenden Nachweis für die Berechtigten auszustellen. Unnötige Bürokratie wird damit vermieden. Für 60 bis 70 % der Berechtigten können die ansonsten notwendigen Aufwendungen für eine Prüfung der Antragsberechtigung durch die Verkehrsunternehmen vermieden werden.

CDU und GRÜNE erwarten von den kommunalen Sozialämtern, dass sie für die von ihnen betreuten Klienteln (SGB XII-Empfängern, Bezieher von Wohngeld etc.) in ähnlicher Weise verfahren. Entsprechende Gespräche werden in Kürze geführt. Ziel muss es sein, dass mit der Ausstellung eines Leistungsbescheides automatisch den Berechtigten ein entsprechender Ausweis zur Inanspruchnahme des Sozialtickets ausgestellt wird.

CDU und GRÜNE nehmen mit Verwunderung die widersprüchliche Haltung der SPD-Fraktion im VRR zum Sozialticket zur Kenntnis. Einerseits wird von der SPD-Fraktion ein in weiten Bereichen gleichlautender Antrag zum Sozialticket in die VRR-Gremien eingebracht und anderseits distanziert der Fraktionsvorsitzender der SPD im VRR mit den Worten „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, der Antrag war doch eh’ nur für die Presse gedacht“ vom eigenen Antrag.

CDU und Grüne werden die zum September 2012 vorgesehene Evaluation aufgreifen um zu prüfen, inwieweit das Sozialticket auch auf die Preisstufen B, C, D und E als Monatsticket bzw. als 4er Ticket ausgeweitet werden kann.

Eine Entscheidung über die von den Verkehrsunternehmungen vorgeschlagene Erhöhung der Ticketpreise um 3,9 % im Mittel zum 01.01.2012 wurde von CDU und GRÜNEN bisher nicht getroffen. Zur Sondersitzung des Verwaltungsrates der VRR AöR am 19.07.2011 erwarten CDU und GRÜNE belastbare Aussagen über die zu erwartenden Steigerungen im Personal-, Material- und Energieaufwand, die diese Preissteigerung rechtfertigen.

Mario Krüger Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/DIE GRÜNEN im VRR
(Rufnummer 0174 – 18 78 168)

Frank Heidenreich CDU-Fraktionsvorsitzender im VRR
(Rufnummer 0170 – 412 02 15)

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