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Resolution zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts

17. November 2010

„Meine Damen und Herren, Herr Oberbürgermeister,

Abfallentsorgung ist eine zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge, die deshalb in kommunale Hand gehört. Die von der Bundesregierung zur Zeit geplante Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes würde dazu zu führen, dass die finanziell lukrativen Teile der Abfallentsorgung privatisiert werden und die teure Restmüllentsorgung in den Händen der öffentlichen Hand bleibt. Kommunale Politik muss aber direkten politischen Einfluss auf die Dienstleistung, ihren Preis, die Umweltstandards und die Qualität nehmen können und sicherstellen, dass angemessene Löhne auf Tarifniveau bezahlt und reguläre Beschäftigte statt LeiharbeiterInnen eingesetzt werden.

Planungssicherheit sorgt für Gebührenstabilität, daher muss über die Hausmüllerfassung vor Ort in den Kommunen entschieden werden, Abfälle aus privaten Haushalten sind daher den Kommunen zu überlassen. „“Rosinenpicken““ durch gewerbliche Entsorger schadet allen Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern. Dies konnten wir in den letzten Jahren zum Beispiel im Bereich Altpapier sehen. In Zeiten von Spitzenpreisen für Altpapier wurden den Bürgerinnen und Bürgern in vielen Kommunen von privaten Entsorgern ungefragt Papiertonnen vor die Häuser gestellt – eben um die Gewinne zu privatisieren – , nachdem die Papierpreise gefallen waren wurden diese Tonnen von den Privaten dann auch nicht mehr geleert. Kommunale Daseinsvorsorge und ökologische und sichere Entsorgung funktionieren so nicht!
Grundlage der Novelle zum Kreislaufwirtschaftsgesetz ist die Europäische Abfallrahmenrichtlinie, die eben mit dieser Novelle in bundesdeutsches Recht umgesetzt werden soll.

Die Mitgliedsstaaten werden durch die EU-Abfallrahmenrichtlinie aufgefordert, die Getrenntsammlung von Bioabfällen zu fördern. Der Bundesumweltminister fordert folgerichtig in einem Eckpunktepapier zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eine verpflichtende Getrenntsammlung von Bioabfällen ab dem Jahr 2015. Aus gutem Grund.

Laut einer im September 2009 veröffentlichten Schrift des Bundesministeriums für Umwelt („Ökologisch sinnvolle Verwertung von Bioabfällen“) erzielt Deutschland zwar international mit ca. 100 kg an getrennt erfassten Bioabfällen pro Einwohner und Jahr eine sehr gute Quote, dennoch sieht das Bundesministerium für Umwelt hier weitere Steigerungspotentiale. Diese Potentiale bestehen offenbar besonders in Wuppertal. Laut Zahlen des EcoCity-Verbundes kommen wir in Wuppertal lediglich auf 12 Kg gesammelten Bioabfalles pro Einwohner und Jahr. Das nahe Remscheid hingegen sammelt schon jetzt 25 Kg pro Person/Jahr, also die doppelte Menge!!

Meine Damen und Herren,
die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN beantragt die Beschlussfassung der vorliegenden Resolution in der Fassung der Verbandsversammlung von EcoCity und bittet darum den Satz: „“Daher wenden sich die Kommunen insbesondere gegen die im Referentenentwurf vorgesehen Einführung einer flächendeckenden getrennten Sammlung von Bioabfällen.““ unter Punkt 2 zu streichen.

Eine intelligent durchgeführte, flächendeckende Getrenntsamlung von Bioabfällen ist möglich und nötig, andere Kommunen haben dies bewiesen. Weil dort der Wille der Politik vorhanden ist. Wir wollen es auch! Vielen Dank.