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Reden aus der Ratssitzung am 20.05.19

21. Mai 2019

TOP 4.11 Resolution Erhalt der Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschist*innen

Rede unseres Fraktionsvorsitzenden Marc Schulz in der Ratssitzung am 20.05.19

Meine Damen und Herren,

die Begründung, mit der die Gemeinnützigkeit des VVN/BDA in Frage gestellt werden soll, nämlich der Hinweis auf den jedes Jahr stattfindenden Eintrag im Landesverfassungsschutzbericht des Freistaates Bayern, ist sicherlich diskussionswürdig. Das kann man so sagen. Das Problem ist, es wird durch die momentane Rechtsunsicherheit gedeckt.

Anlässlich der Debatte um die geforderte Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe haben die GRÜNEN im Bundestag Anfang des Jahres einen Antrag mit dem Titel „Gemeinnützigkeit braucht Rechtssicherheit statt politischer Willkür“ in den Bundestag eingebracht.

Darin heißt es, ich zitiere:

„Die Gewaltenteilung ist auch und gerade in diesem Zusammenhang – also mit der Deutschen Umwelthilfe – strikt zu beachten und zu stärken, die Alleinzuständigkeit der Verwaltung für Einzelfallentscheidungen und der Gerichte für deren Überprüfung zu wahren. Weder einzelne Parteien noch der Deutsche Bundestag sind dazu berufen, Einzelfallentscheidungen der Verwaltungen, Finanzämter oder Gerichte in Hinblick auf konkrete NROs (Nicht-Regierungsorganisationen) zu fördern oder zu erzwingen. Die politische Billigung der Positionen oder Forderungen einer Organisation im Einzelfall durch Parteien oder Regierungen kann in einem Rechtsstaat niemals maßgeblich sein. Ebenso haben sich weder einzelne Parteien noch der Bundestag oder die Bundesregierung in die Tatsachenermittlung und -bewertung der Finanzämter einzumischen, etwa im Hinblick auf das Vorliegen oder die Zurechenbarkeit rechtswidrigen Verhaltens zu Organisationen“

Und da wird es jetzt aus meiner Sicht jetzt kniffelig. Wie können wir einerseits auf Bundesebene fordern, dass die Politik auf jede Einflussnahme zu verzichten hat und andererseits mit ihrem Antrag die Landesregierung auffordern, ich zitiere aus dem Antrag, „alle Möglichkeiten auszuschöpfen und die Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA beizubehalten“.

Wie verträgt sich eine solche Forderung mit folgendem Statement?

„Wir begrüßen ausdrücklich das klare Bekenntnis im vorliegenden Antrag der GRÜNEN zu äußerster Zurückhaltung staatlicher Akteure, insbesondere von Landesregierungen und Bundesregierung, aber natürlich auch politischer Parteien, bezüglich der Unabhängigkeit zivilgesellschaftlicher Selbstorganisationen.“

Dieser Satz stammt aus der Debatte des grünen Antrags im Bundestag Anfang des Jahres und er stammt aus ihrer Bundestagsfraktion, von der Linken nämlich, meine Damen und Herren.

Ich finde, dass man schon einigermaßen stringent in seinen Forderungen sein sollte, auf Bundes-, Landes- und auf kommunaler Ebene.

Was also ist zu tun? Auf der einen Seite jede politische Einflussnahme zu verdammen und dann andererseits in einem anderen Fall genau diese zu fordern, ist aus unserer Sicht jedenfalls nicht der richtige Weg.

Richtig ist aus unserer Sicht, die bestehenden Rechtsunsicherheiten für gemeinnützige Nicht-Regierungsorganisationen grundsätzlich abzubauen, damit es eben nicht mehr willkürlich erscheint, wer als gemeinnützig anerkannt wird und wer nicht.

Die Frage der politischen Gefälligkeit bzw. des Wohlverhaltens darf dabei keine Rolle spielen. Und ich finde die Debatte, zumindest der letzte Redebeitrag hat das auch nochmal deutlich gemacht, und daher brauchen wir einerseits unabhängige Instanzen, die die Gemeinnützigkeit klären und andererseits auf Bundesebene eine entsprechende Beseitigung der bestehenden Rechtsunsicherheiten.

Genau das will der Antrag der GRÜNEN Bundestagsfraktion. Genau das wird gerade im Bundestag diskutiert. Da (im Bundestag) gehört diese Diskussion hin und da muss es grundsätzlich geregelt werden.

Und das ist auch der Grund, weshalb wir dieser Resolution heute nicht zustimmen.

Vielen Dank.

Hier das Video der Rede: TOP_04_11

 

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