Novellierung des Sparkassengesetzes
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
Sparkassen halten ihre Angebote kundennah und mit erhöhtem Augenmerk für sozial schwächere und benachteiligte Bevölkerungsgruppen vor und sind somit deutlich stärker als andere Banken die Garanten eines umfassenden und vor allem flächendeckenden Zugangs der Bevölkerung zu finanzwirtschaftlichen Dienstleistungen.
Sie sind zudem ein unverzichtbarer Partner der mittelständischen Wirtschaft, der sich auch in Phasen konjunktureller Schwäche nicht aus der Kreditversorgung zurückzieht. Aktuell wird weit über 40% des Kreditbedarfs der mittelständischen Wirtschaft über die Sparkassen abgewickelt.
Sparkassen sind überdies eine wichtige Triebfeder der regionalen Wirtschaft, da sie im Sinne des für sie geltenden Regionalprinzips ihre Ertragskraft nur in Verbindung mit einem Florieren der regionalen Wirtschaft entfalten können – auch jenseits besonders attraktiver Ballungszentren realisiert werden kann.
Hinzu kommt, dass Sparkassen einen klar formulierten öffentlichen Auftrag wahrnehmen und somit nicht nur für die Übernahme wirtschaftlicher, sondern auch für die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung stehen.
Insofern ist der Fortbestand der Sparkassen mit ihrer öffentlich-rechtlichen Verfasstheit, ihrer kommunalen Einbindung, ihrem öffentlichen Auftrag und ihrer regionalen Ausrichtung im Sinne einer eigenständigen und leistungsstarken Säule der deutschen Bankenlandschaft unverzichtbar.
Diese grundlegenden Wesensmerkmale der nordrhein-westfälischen Sparkassenstruktur dürfen auch durch die Novellierung des Sparkassen-gesetzes nicht zur Disposition gestellt werden.
Denn nur unter der Voraussetzung einer auch weiterhin uneingeschränkten Gültigkeit dieser grundlegenden Merkmale können die Sparkassen auch zukünftig ihre hohe Leistungskraft entwickeln.
Die von CDU-Finanzminister Linssen vorgestellten Eckpunkte für ein neues Sparkassengesetz beinhalten trotz der Verbändekritik eine Ausweisung von Trägerkapital und die Abschaffung des Gemeinnützigkeitsprinzips, die mittelfristig zum Verkauf der Sparkassen führen.
Auch wenn die Regierung Rüttgers das Gegenteil behauptet, werden durch diese Novellierung des nordrhein-westfälischen Sparkassengesetzes private Geschäftsbanken eingeladen, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Das Ende vom Lied werden Übernahmen durch Privatbanken, die Schließung vieler Zweigstellen, die Entlassung von Beschäftigten und der Rückgang des gemeinwohlorientierten Engagements vor Ort sein.
Obwohl kommunale Spitzenverbände und Sparkassenverbände seit Monaten auf die Gefahren hinweisen, bleibt der Finanzminister stur. Dabei war es gerade in diesem sensiblen Bereich in der Vergangenheit so, dass Veränderungen nur im Einvernehmen mit allen Beteiligten beschlossen wurden.
Anstatt einen Konsens im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu suchen, gefährdet die CDU-FDP Koalition die Entwicklung der Sparkassen und unterwirft sie den Interessen der Aktionäre privater Banken und Finanzinvestoren nur um ihre ‚Privat-vor-Staat-Ideologie‘ durchzusetzen.
Dem können und wollen wir Grünen nicht zustimmen. Daher wollen wir ein klares Signal setzen und deutlich sagen: So nicht ! Diese Kritik sollten wir deutlich und klar formulieren und nicht weichspülen, wie das der Antrag der CDU und SPD tut. Deshalb bitten wir Sie um ihre Zustimmung. Vielen Dank.