Kein kostenloses Mittagessen für bedürftige Kinder
„Sicherung der Finanzierung der OGS und der TFK ab dem Haushaltsjahr 2007
– VO/1135/06
– Änderungsanträge von Grünen und FDP
– es gilt das gesprochene Wort “
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit Hilfe der von der Verwaltung vorgelegten Drucksache „Sicherung der Finanzierung der offenen Ganztagsschule und der Tageseinrichtung für Kinder ab dem Haushaltsjahr 2007“ sollen die erheblichen Finanzierungsdefizite beim weiteren Ausbau der Offenen Ganztagsgrundschule gemindert werden.
Zugleich sollen die drastischen Mindereinnahmen aufgrund massiver Kürzungen durch die Landesregierung bei den Zuschüssen für Tageseinrichtungen für Kinder ab dem Haushaltsjahr 2007 aufgefangen werden, ohne dabei auf das Instrument der Erhöhung der Elternbeiträge zurück greifen zu müssen; das letztgenannte Instrument versucht uns die CDU geführte Landesregierung vorzuschreiben.
Zusätzlich zu dieser finanzwirtschaftlichen Stoßrichtung der Drucksache “ was sicher die Herkunft der Drucksache begründet, nämlich die städtische Finanzverwaltung “ wird versucht, den lange ersehnten, von allen Elternverbänden geforderten und von allen Fraktionen im Rat der Stadt Wuppertal unterstützten Einstieg in die Betreuung von Kindern unter drei zu finden.
Mit diesem Anspruch in der Drucksache setzt die Finanzverwaltung und in ihrem Schlepptau die Große Koalition nicht allein ein von der Politik immer wieder formulierten Bedarf um, sondern versucht sich zugleich in der Quadratur des Kreises “ und genau diese Quadratur ist das Thema, das die Große Koalition derart in die öffentliche Kritik bringt.
Wir begrüßen den Einstieg in die flächendeckende Betreuung von Kindern unter drei. Insbesondere begrüßen wir in diesem Zusammenhang ausdrücklich den Weg, der zur Finanzierung dieser Betreuung gewählt wird.
Die so genannten demographischen demografischen Zugewinne sollen nicht der Haushaltskonsolidierung Preis gegeben werden, sondern verbleiben im Jugendressort und werden dort weiterhin zur Kinderbetreuung eingesetzt. Ein Vorschlag, mit dem wir uns in den vergangenen Jahren den Mund fusselig geredet haben und “ wenn Sie sich erinnern wollen “ der zuletzt bei den Hauhaltsplanberatungen noch von der Großen Koalition weg gestimmt worden war.
Zugleich soll die Belastung der Eltern durch Elternbeiträge für Kita und Schulbetreuung nicht weiter bzw. nicht wesentlich weiter erhöht werden. Auch diesen Vorschlag begrüßen wir ausdrücklich.
Außerdem begrüßen wir den mit der vorgelegten Drucksache eingeschlagenen Weg zum Ausbau der offenen Ganztagsschule.
Die offene Ganztagsschule ist nach zunächst heftiger Kritik nun ein Projekt, das von allen Fraktionen auch im Rat der Stadt Wuppertal getragen wird. Es ist wird von allen Fraktionen mittlerweile anerkannt, dass aufgrund einer veränderten Lebenswirklichkeit der Familien ohne eine pädagogisch wertvolle Ganztagsbetreuung keine Zukunft mehr zu gestalten ist.
Gleichzeitig kritisieren wir alle gemeinsam ausdrücklich die von der Landesregierung teilweise in diesem Haushaltsjahr schon umgesetzten und für den nächsten Landeshaushalt angekündigten Kürzungen der Mittel im gesamten Kinder- und Jugendbereich.
Kurzum: Wir sind froh, dass wir offensichtlich mittlerweile die rechtliche und die finanzielle Möglichkeit besitzen, die Kinderbetreuung in Wuppertal auszubauen. Wir sind froh, dass wir zu diesem Zweck unter anderem auf Mittel zurückgreifen können, die bereits im kommunalen Haushalt eingestellt und trotz sinkender Kinderzahlen auch weiterhin den verbleibenden Kindern zur Verfügung gestellt werden.
Gleichzeitig beobachten wir mit größter Sorge die wiederholten Versuche der Landesregierung, in die kommunale Planungshoheit hinein zu greifen und jede Selbstständigkeit der Kommunen in Frage zu stellen.
Das alles steckt in der von der Verwaltung vorgelegten Drucksache; die gleiche Verwaltung, die all diese Schritte in den letzten Jahren als ungesetzlich oder undurchführbar abgelehnt hat.
Und trotzdem setzen Sie sich von der Großen Koalition, die Sie dieser Drucksache zustimmen wollen, einer öffentlichen Kritik aus, die heftiger kaum sein kann und die in der Drucksachedort selbst begründet liegt: Denn in der Drucksache werden Vorschläge zur Finanzierung der ausbleibenden Landesmittel formuliert, die untragbar sind. Anders verhält es sich bei näherem Hinsehen mit den Vorschlägen zur Finanzierung der Betreuung der unter Dreijährigen und der offenen Ganztagsschule.
Ganz unerträglich ist der Vorschlag, das Ausbleiben der Landesmittel unter anderem mit dem Wegfall eines freiwilligen und kostenlosen Schulmittagessens für bedürftige Kinder zu refinanzieren, das wir gemeinsam und einstimmig erst vor einem Jahr hier beschlossen haben; wohlgemerkt durch den Wegfall eines kostenlosen Schulmittagessens für bedürftige Kinder, das sind Kinder aus Bedarfsgemeinschaften, die mit Hartz IV auskommen müssen oder einen Wuppertal Pass besitzen.
Mit diesem Vorschlag, oder wie es der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und der schulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion formulierte: mit dieser Priorität verlieren Sie, die Sie dieser Drucksache zustimmen, Ihre sozialpolitische Glaubwürdigkeit und stellen selbst die gesamte Drucksache, die eigentlich in die richtige Richtung weist, grundsätzlich in Frage.
Von Teilen der CDU habe ich nichts anderes erwartet; von der SPD bin ich schwer enttäuscht.
Und die Argumente, die zur Rechtfertigung ins Feld geführt werden, sind zynisch.
Unstrittig ist, dass die gemeinsame Einnahme einer Mahlzeit in pädagogischen Einrichtungen nicht allein zur Sättigung dient, sondern integraler Bestandteil des pädagogischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei ist es unerlässlich, dass alle nicht nur gemeinsam essen, sondern auch aus einem Topf essen. Das ist unser Konzept nicht nur in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder, das wir täglich umsetzen, sondern es ist auch das Konzept an Ganztagsschulen. Und weil das so ist, gibt es eine Diskussion, ob dieses gemeinsame Essen an Ganztagsschulen auch als Pflichtaufgabe definiert werden könnte. Insofern kann zunächst an der Sinnhaftigkeit des gemeinsamen Mittagessens nicht ernsthaft gezweifelt werden.
Und auch aus finanzpolitischer bzw. haushaltsrechtlicher Perspektive scheint dieses Mittagessen als zunächst zusätzliche, freiwillige Leistung dem Regierungspräsidenten in der Haushaltsverfügung für 2006 nicht eine Silbe wert zu sein.
Die Große Koalition aber verweist darauf, dass nur drei weitere nordrhein-westfälische Städte ein gemeinsames und für bedürftige Kinder kostenfreies Mittagessen anbieten. Damit wird aber kein Argument gegen das Mittagessen bzw. gegen das pädagogische Gesamtkonzept in der Ganztagsbetreuung vorgetragen, sondern allein die Tatsache ausgesprochen, dass der überwiegende Teil der nordrhein-westfälischen Kommunen dieses Mittagessen nicht anbietet.
Ich würde sagen, dass der überwiegende Teil der nordrhein-westfälischen Städte seiner Pflicht nicht nachkommt; aber das kann – bis heute zumindest – auch anders gesehen werden.
Das zweite, wesentliche Argument scheint zu sein, dass Eltern in Bedarfsgemeinschaften sehr wohl Geld zur alltäglichen Verpflegung ihrer Kinder zur Verfügung gestellt wird. Damit wird indirekt der Vorwurf an die Eltern gerichtet, dass diese die Mittel oft nicht zur Verpflegung ihrer Kinder nutzen, sondern anderweitig ausgegeben. Das mag in Einzelfällen stimmen. Nur hilft diese Feststellung den Kindern nicht.
Deshalb soll mit Hilfe der ARGE den Eltern das Angebot unterbreitet werden, das Geld quasi schon bei seiner Auszahlung direkt an den Mensaverein der Schule ihrer Kinder zu überweisen, damit sichergestellt ist, dass auch diese Kinder Mittags essen gehen können und nicht vom Mittagessen per se ausgeschlossen sind.
Es wird bei diesem Vorschlag nur eins übersehen: In pauschalierter Form wird den Eltern pro Kind täglich insgesamt 2 Euro und 85 Cent überwiesen. Ich kann mir vorstellen, dass dieses Geld ausreicht, ein Kind täglich zu sättigen “ nicht zu verpflegen und vor allem nicht gesund zu ernähren -, indem zum Beispiel bei ALDI alle Sonderangebote eingekauft werden und im 1 Euro-Shop kurz vor dem Ablaufdatum auch noch eine Palette Jogurts gekauft wird.
Ich kann mir das vorstellen.
Ich könnte das selbst nicht. Ich kann meine eigenen Kinder täglich nicht mit 2 Euro und 85 Cent durchbringen.
Könnten Sie sich das vorstellen?
Und noch eins: Das Mittagessen in der Schule kostet 2 Euro und 80 Cent. Rechnen Sie nach, wie viel Geld den Kindern aus Bedarfsgemeinschaften bzw. deren Eltern regelmäßig zur Verpflegung Morgens beim Frühstück und Abends beim Abendbrot übrig bleibt, wenn die Kinder täglich an dem Mittagessen in der Schule teilnehmen bzw. das Geld für das Mittagessen bereits schon von der ARGE pauschaliert an den Mensaverein überwiesen wird.
Es sind insgesamt 5 Cent für das Frühstück und für das Abendbrot zusammen.
Können Sie für 5 Cent Ihren Kindern jeweils ein gesundes Frühstück und ein gesundes Abendbrot anbieten?
Ich kann das nicht.
Deshalb haben der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Arbeiterwohlfahrt zusammen mit den anderen Verbänden gemeinsam auf der Bundesebene schon mit der Einführung der Hartzgesetzgebung von einer verordneten und flächendeckenden Kinderarmut in Deutschland gesprochen.
Und ich möchte das dritte, scheinbar am schwersten wiegende Argument in Frage stellen, mit dem in zynischer, provokanter, teilweise gehässiger und hämischer Weise der Verzicht auf ein freiwilliges und kostenloses Mittagessen für bedürftige Kinder in der Ganztagsbetreuung begründet wird.
Der Regierungspräsident hat auf Nachfrage unserer Finanzverwaltung die Rechtsauffassung des Kämmerers bestätigt, dass alle in der mittelfristigen Finanzplanung nicht eingeplanten Minderausgaben nur und ausschließlich zur Haushaltskonsolidierung herangezogen werden dürfen.
Die Grünen und die FDP hatten den Vorschlag gemacht, dass die durch die für 2007 angekündigte LOVR-Umlagesenkung frei werdenden Minderausgaben in Höhe von 1,7 Mio. Euro zu einem Drittel für das Mittagessen bereit gestellt werden und zu zwei Dritteln der Haushaltskonsolidierung zufließen.
Der Regierungspräsident hat auf Nachfrage unserer Finanzverwaltung innerhalb von nur vier Stunden diesen Vorschlag – wie bestellt – verworfen.
Es wurde laut Beifall geklatscht. Die Schadenfreude auf Seiten der Verwaltung und in ihrem Schlepptau bei der Großen Koalition war riesengroß. Der politische Schaden für Grüne GRÜNE und FDP ist scheinbar unverkennbar. Und sogar die WZ nannte den Vorschlag ´witzig´.
Was war an diesem Vorschlag witzig? Über wen oder über was haben Sie gelacht? Wem haben Sie Beifall geklatscht? Und wofür?
Dem Regierungspräsidenten bzw. der Stadtkämmerei für die zwar juristisch korrekte, aber politisch völlig fatale Einschätzung, dass Geld, das vorhanden ist, nicht sinnvoll eingesetzt werden soll?
Teilen Sie die Einschätzung des Stadtkämmerers und des Regierungspräsidenten politisch?
Hätten Sie von der Großen Koalition gegen die Entscheidung des Regierungspräsidenten Widerspruch formuliert, wenn dieser anders geantwortet hätte?
Was hätten Sie gemacht, wenn der RP gesagt hätte, nehmen Sie das Geld und setzen sie es sinnvoll ein?
Und warum haben Sie den Kämmerer in Richtung Regierungspräsidenten loslaufen lassen?
Wer sich einmal mit den Regeln der formalen Logik beschäftigt hat, weiß, dass tatsächlich die Antwort nur ´Ja´ lauten kann. Ja, die Finanzverwaltung und in ihrem Schlepptau die Große Koalition teilt ganz offensichtlich die Einschätzung des Regierungspräsidenten und ist nicht bereit, vorhandenes Geld für die Mittagsverpflegung bedürftiger Kinder einzusetzen.
Die Große Koalition, der jugendpolitische Sprecher der SPD-Fraktion und der Jugendhilfeausschussvorsitzenden und schulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion nennen diese Entscheidung ´eine richtige Priorisierung´; ich nenne sie eine fatale sozialpolitische Fehleinschätzung.
Ich möchte nur am Rande erwähnen, um keine ansonsten schlafenden Hunde zu wecken und weil ich dafür bin, dass es so gemacht wird, dass das gleiche Argument bei der Umverteilung der so genannten demographischen demografischen Zugewinne, also auch bisher nicht in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigter Minderausgaben im TFK-Bereich, greift. Es wird von Ihnen selbst in der zu heute vorgelegten Drucksache genutzt. Und das ist nicht witzig, sondern richtig.
Und neu an der hämischen Schadenfreunde ist, dass bisher der Regierungspräsident als Feind von außen diente, um der Politik als Rechtfertigung ein ´hier stehe ich und kann nicht anders´ zu ermöglichen. Jetzt dient der RP als nächst höhere Instanz zur weiteren Begründung eines ´hier stehe ich und will nicht anders´.
Im ersten Moment glaubte ich, dass die Schadenfreunde einer inneren Entlastung oder einem Spannungsabbau diente, da die Vertreter der Großen Koalition durch den Finanzierungsvorschlag von Grünen und FDP heftig unter Druck geraten waren.
Tatsächlich muss ich aber feststellen, dass Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte ganz offensichtlich andere Prioritäten formulieren, als noch vor einem Jahr, denn die Sachargumente für das kostenlose Mittagessen für bedürftige Kinder haben sich in der Tat weder in den letzten vier Wochen noch in den letzten zwölf Monaten geändert.
Ich höre schon, dass alles eigentlich ganz anders und weniger drastisch ist. Ob 40% der Kinder, die heute noch zu Mittag essen, zukünftig ausfallen werden, bleibt ebenso abzuwarten, wie die Antwort auf die Frage, ob das nach den Vorschlägen der Verwaltung noch zur Verfügung stehende Geld ausreicht.
Aber auch hier ist die Behauptung zynisch, dass auch zukünftig allen bedürftigen Kindern geholfen wird.
Ich frage, durch wen soll den Kindern geholfen werden?
Über ein Konzept für ein soziales Frühwarnsystem verfügt die Stadt bis auf den heutigen Tag ebenso wenig, wie über ein Konzept, wie das so genannte Dortmunder Modell in Wuppertal umgesetzt werden soll.
Schon heute betreuen die MitarbeiterInnen in den Bezirkssozialdiensten derart viele Familien und Kinder, wie etwa in Bremen, in Sömmerda oder anderswo. Und glauben Sie nicht, dass wir geschützt wären vor ebenso schweren Vorfällen der Kindeswohlgefährdung oder Vernachlässigung, wie in den eben genannten Orten.
Und es soll in Wuppertal ausweislich das Betreuungsverhältnis durch die Einführung des so genannten Dortmunder Modells noch erhöht werden, obwohl wir schon heute nicht in der Lage sind, den krankheitsbedingten Ausfällen in den BSDen gerecht zu werden. Wie sollen dann noch die zusätzlichen Kindern in den Betreuungsprojekten adäquat betreut und wie sollen darüber hinaus die Kinder erreicht werden, die heute nicht in der Betreuung sind, sondern nachmittags auf den Straßen unbetreut und nicht gefördert, allein gelassen herumlungern?
Um dieser Kinderarmut in Wuppertal die Spitze zu nehmen, werden Sie jetzt argumentieren: Wir halten doch weiterhin Mittel zur Verfügung, aus denen auf Antrag alle bedürftigen Kinder wenigstens kostenlos gespeist werden können.
Tatsächlich rechnet uns die Verwaltung seit geraumer Zeit vor, dass wir cirka 600.000,- Euro bräuchten, um alle bedürftigen Kinder flächendeckend zu ernähren. Tatsächlich meinen Sie alle Kinder, die bereits heute in der Ganztagsbetreuung sind und kostenlos essen. Und wirklich wollen Sie uns heute wissen lassen, dass wir zwar nur noch ein Sechstel des Geldes zur Verfügung stellen, aber weiterhin 100% aller bedürftigen Kinder erreichen. Das geht nicht! Weder rechnerisch noch sachlich!
Die Finanzverwaltung und in ihrem Schlepptau die Große Koal
tion nennt das in der Vorlage „Sozialfonds“, ich nenne es „eine leere Versprechung“.
Denn der Kinderschutzbund hat mit seiner generell vorgetragenen Kritik völlig Recht: Wenn es Aufgabe der Jugendhilfe sein soll, das Kindeswohl zu schützen und die Eltern und Familien darin zu bestärken, ihre Kinder zu erziehen, an Bildung teilhaben zu lassen und gesund aufwachsen zu lassen, dann steht die Jugendhilfe vor einem Kollaps. Sie ist schon längst nicht mehr in der Lage, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Dazu ist sie weder finanziell ausreichend noch personell angemessen ausgestattet.
Insofern bleibt mir nur festzustellen, dass Sie von der CDU und von der SPD mit Ihrer Politik ganz offensichtlich keine sozialpolitischen Prioritäten formulieren und konsequenter Weise weder tragfähige Konzepte vorlegen können noch wollen.
Deshalb bitte ich Sie noch einmal eindringlich, den Beschluss über die Drucksache heute zu vertagen und mit uns zusammen nach einer sachgerechten und den Kindern tatsächlich zu Gute kommenden Lösung zu suchen.
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