Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
Seit dem 01.08.2006 können Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Erhebung der Elternbeiträge für die Nutzung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen alleinverantwortlich regeln. Zuvor waren die Elternbeiträge landeseinheitlich im GTK NW geregelt.
Nach § 23 KiBiz können vom Jugendamt für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen Elternbeiträge festgesetzt werden.
Sofern das Jugendamt Elternbeiträge erhebt, hat es eine soziale Staffelung vorzusehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die Betreuungszeit zu berücksichtigen.
Im Vergleich mit anderen Städten fällt Wuppertal hier leider zurück.
Meine Damen und Herren, laut dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf für die neue Beitragstabelle ist bis zu einem Bruttojahreseinkommen von EUR 12.500,- kein Beitrag zu leisten. Diese Grenze entspricht in keiner Weise dem, was man als Armutsbegriff bezeichnet.
Nach der geltenden Definition gilt als arm, wer weniger als 60 % des durchschnittlichen monatlichen Haushaltsnettoeinkommens erwirtschaftet. Je nach Familiensituation sind die Grenzen für das Armutsrisiko unterschiedlich. Bei einem alleinerziehenden Elternteil mit einem Kind liegt die Grenze für das Armutsrisiko bei etwa 17.000,-Ä, bei einem alleinerziehenden Elternteil mit zwei Kindern bei etwa 20.700,- Ä Bruttoeinkommen pro Jahr. Bei einer Familie mit einem Kind setzt man die Grenze für das Armutsrisiko bei etwa 24.000,- Ä Bruttoeinkommen pro Jahr an.
Die Heraufsetzung der Einkommensgrenze in der 1. Beitragsstufe auf ein maßgebliches Jahreseinkommen von 18.000,- Ä wäre auch im Hinblick auf den tariflichen Mindestlohn von 7,50 Ä/Stunde, was einem Jahreseinkommen von ca. 15.480,- Ä entspricht, und im Hinblick auf die dargelegten Armutsrisiken vertretbar und notwendig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der großen Kooperationsparteien, Sie wissen, dass Wuppertal „laut der Firma Creditreform- nachhaltig zu den 10 Städten Deutschlands mit der höchsten Schuldnerquote in Deutschland zählt. Und auch Sie wissen, dass sich Armut, und die mangelnde Teilhabe an Bildung in Deutschland immer öfter vererben.
Kinderbetreuung und Kinderbildung darf in Wuppertal nicht teurer sein als in umgebenden Städten. Insbesondere deshalb, da das Fundament für Bildung und Teilhabe an unserer gemeinsamen Gesellschaft nicht erst in der Schule, sondern schon im Kindergarten gelegt wird.
In Remscheid hat der Rat eine weitaus sozialere und solidarischere Elternbeitragssatzung ermöglicht. In Remscheid sind bis zu einem Jahreseinkommen von EUR 18.000 keine Beiträge zu zahlen und die solidarische Finanzierung endet nicht bei einem Jahreseinkommen von EUR 71.000,–.
In Remscheid wurden bis zu einem Einkommen von EUR 100.000, zwei zusätzliche Einkommensstufen eingezogen.
Vor dem Hintergrund, dass seit 2006 zwei Drittel aller Betreuungskosten bis maximal 4.000,- Ä pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden können sind diese zusätzlichen Einkommensstufen für Gutverdiener durchaus gerecht.
Wir fordern Sie daher dazu auf, diese Vorlage zu stoppen und dringend noch einmal zu überdenken.