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Eckpunkte für die Schulentwicklungsplanung 2018 – 2022

16. März 2018

Rede unseres Fraktionsvorsitzenden Marc Schulz in der Ratssitzung am 12.03.2018

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Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,

ich will erst einmal die grundsätzlichen Zahlen nennen:

bis 2022 werden wir in Wuppertal im Vergleich zu heute ca. 1.250 Kinder mehr im Primarbereich haben und ca. 2.300 Schülerinnen und Schüler mehr an weiterführenden Schulen. 2.300 Schülerinnen und Schüler – wenn man das jetzt einfach mal so durchrechnet und so etwa 30 Kinder pro Klasse rechnet, kommen wir auf ungefähr 77 Schulklassen, die wir zukünftig mehr benötigen. Ich glaube, eine 6-zügige weiterführende Schule bei 77 Klassen, die wir mathematisch gründen müssten, ergibt dann schon durchaus Sinn.

Schon heute spürt man die Auswirkungen der steigenden Schüler*innenzahlen an den Grundschulen insbesondere.

Jedes Schuljahr legt der Schulträger – und der Schulausschuss bekommt das als Bericht vorgelegt, so auch in der letzten Ausschusssitzung – die Klassenrichtwerte für die Wuppertaler Grundschulen fest. Diese werden gebildet aus der Schüler*innengesamtzahl und den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und dann werden sozusagen für jede Schule die jeweils zu bildenden Eingangsklassen mathematisch ermittelt.

Im Schuljahr 2015/16 wurden bei prognostizierten 2.848 Kindern insgesamt für die Grundschulen 120 Eingangsklassen mit einer Aufnahmekapazität von 3.126 Kindern gebildet, und daraus wurde dann im Grunde ermittelt, wie viele Klassen an jeder Grundschule im Eingang gegründet wurden.

Dann hat man gesagt: “Wir wollen das nicht nur einmal mathematisch machen und über die Stadt verteilen, sondern wir wollen noch mal gucken, ob es weitere Faktoren gibt“. Das auch noch mal als Hinweis auf die Frage nicht nur der quantitativen, sondern auch der qualitativen Entwicklung, welche weiteren Faktoren wir eigentlich haben, um die Zahlen oder die Größe der Klassen die wir bilden, ermitteln zu können.

Da hat man drei Faktoren herausbekommen:

  1. Grundschulen in denen es gemeinsamen Unterricht gibt.
    Das war ein Faktor, der möglicherweise zur Verringerung der Schüler*innenzahl pro Klasse beitragen soll.
  2. Grundschulen in sogenannten Quartieren mit besonderem Handlungsbedarf
    Für mich gehört der Rott dazu
  3. Grundschulen mit Seiteneinsteigerklassen

Wenn eine Grundschule einen dieser Faktoren erfüllt hat, hat man gesagt, dann wird die Eingangsklasse 25 Schüler*innen enthalten

Wenn sie alle drei Faktoren erfüllt hat, sagt man 23 Kinder pro Klasse.

Das war 2015.

Dann haben wir jetzt die Situation gehabt, so ist da im letzten Schulausschuss berichtet worden, dass es aktuell 3.162 Schüler*innen gibt, also weit mehr als noch 2015.
Deswegen müssen 125 Klassen gebildet werden und weil die Decke jetzt schon so kurz ist, müssen wir darauf verzichten, diese ganzen Faktoren, die ich gerade eben genannt habe, zur Verringerung der Klassen anzuwenden. Wir nehmen nur noch den Faktor „Quartier mit hohem sozialem Handlungsbedarf“. Ansonsten haben wir im Grunde nichts wo wir sagen können: „Wir können Klassen verkleinern, um auf individuelle Bedarfe vor Ort zu reagieren.“

Dann will ich sagen, dass bereits heute Handlungsbedarf besteht. Das heißt, bestimmte Schulen, die zum Beispiel Seiteneinsteigerklassen haben oder Schulen, die gemeinsamen Unterricht haben, können keine kleineren Klassen bilden, weil wir eben nicht genügend Schulraum zur Verfügung haben, um darauf individuell reagieren zu können.

Darauf müssen wir Antworten finden und ich glaube, dass der Schulentwicklungsplan darauf auch Antworten gibt.

Natürlich ist das erst einmal ein rein quantitatives Konzept, darauf hat die GEW ja bereits hingewiesen und damit hat sie durchaus Recht. Es ist erst einmal nur ein Werk, das die Zahlen und die Räumlichkeiten die wir haben und die bestehenden Schulen untersucht und versucht, darauf eine Antwort zu finden.

Dazu muss man der Ehrlichkeit halber aber auch sagen – und die FDP stellt die Schulministerin, deswegen gehe ich davon aus, dass Sie auch mit den gesetzlichen Grundlagen durchaus vertraut sind – das ein kommunaler Schulträger eben tatsächlich nur für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig ist, das heißt Errichtung und Unterhalt der Gebäude und das was in den Schulen passiert, wie Lehrpläne, Lehrerversorgung, Bildungsziele, das verantwortet seit Mai 2017 bedauerlicherweise das Land.

Dieser Schulentwicklungsplan bietet aus meiner Sicht genau in diesem Bereich diese Perspektive und dort speziell im offenen Ganztag, zukünftig noch besser ausgebaut zu werden. Im Augenblick, das haben wir unter 11.8 ja auch als Vorlage bekommen, können wir nur noch an bestehenden Standorten ausbauen und nicht mehr da, wo es wirklich notwendig ist.

Und diese Notwendigkeit besteht zum Beispiel am Rott. Dort fehlen 75 Betreuungsplätze an den bestehenden drei Grundschulen. Ich nehme mal die Rudolfstraße mit dazu, weil sie vom Einzugsgebiet eigentlich mit dazu gehört. Am Rott haben wir mittlerweile deutlich mehr Kinder an den Schulen als noch 2015 und solche Schulen, wie zum Beispiel die Schule Rudolfstraße hat immense Probleme. Die Schulklassen werden größer, es werden mehr Eingangsklassen gebildet. Insofern glaube ich, dass dieser Plan durchaus eine Antwort findet auf die Fragen in solchen Quartieren.

Jetzt komme ich noch kurz zur Frage der 6-zügigen weiterführenden Schule:

Wir wissen, die FDP ist gegen die 6-Zügigkeit, weil sie gegen die Gesamtschule ist. Ich kann ihnen sagen, wir sind ganz entspannt was das angeht, da die Schüler*innenzahlen von 450 Kindern, die dieses Jahr an den Gesamtschulen abgewiesen wurden, geben nichts anderes her, als eine 6-zügige Gesamtschule im Osten zu bilden. Deswegen werden wir diesem Schulentwicklungsplan und auch dem was hinterher folgt zustimmen, weil wir davon überzeugt sind, es kann keine andere Antwort geben, als dass es eine weitere Gesamtschule in dieser Stadt gibt.

Vielen Dank.