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Deponie Lüntenbeck

28. März 2006

„Weitere Informationen erhalten Sie auch im Ratsinformationssystem in der Rubrik Gremien, Rat der Stadt Wuppertal, Sitzung vom 20.02.2006. Unter den Tagesordnungspunkten 2.13 bis 2.15 werden von den Fraktionen gestellte Anfragen beantwortet.

Hier der Schriftwechsel zwischen CDU-Fraktion und Umweltdezernent Harald Bayer:

OFFENER BRIEF
des CDU-Fraktionsvorsitzenden Bernhard Simon an Umweltdezernent Harald Bayer

Sehr geehrter Herr Bayer,

nach Erhalt und Auswertung

– des Antrags zur Abschlussregelung der Deponie Lüntenbeck aus Dezember 2004
– des Bescheids der Bezirksregierung aus Januar 2006 sowie
– der Korrespondenz zwischen AWG, Bezirksregierung und Ressort 106

sieht sich die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Aufbringung einer Abdeckschicht aus Hausmüllschlacke ökologisch unbedenklich und im Interesse der Wuppertaler Gebührenzahler ökonomisch die günstigste Variante der Profilierung der Deponieoberfläche darstellt.

Hingegen sind die Zweifel hinsichtlich der Vorgehensweise Ihres Geschäftsbereiches, die zu meiner Rüge für Ihre Amtsführung in der Ratssitzung vom 20. Februar 2006 geführt haben, nicht nur bestätigt worden, sondern gewachsen.

Sie haben “ ausweislich des Wortprotokolls der Ratssitzung von 20.02.2006 (S. 6) “ dem Rat gegenüber erklärt, ich zitiere: „Die vorliegende Genehmigung, die 2004 beantragt worden ist, ist in Abstimmung mit der AWG beantragt worden. Dort ist in der Genehmigungsanordnung der Bezirksregierung vom 18. Januar nicht der Einbau von Müllverbrennungsasche vorgesehen, sondern war sogar ausgeschlossen.“

Diese Ihre Aussage stimmt nicht mit dem Antrag an die Bezirksregierung überein. Im Antrag der Verwaltung “ hier: Ihres Geschäftsbereichs, Ress. 106, vom 14.12.2004, S. 14,
6. Geplantes Oberflächenabdichtungssystem, heißt es wörtlich: „Auf dem Plateau wird zur Erreichung des notwendigen Gefälles von 5 % standsicheres Material aufgetragen. Als Material zur Profilierung ist teilweise das im Rahmen der Böschungsprofilierung anfallende Bodenmaterial vorgesehen bzw. sollen als Profilierungsmaterial Abfälle zur Verwertung eingesetzt werden.“

Damit wird deutlich, dass das Umweltressort der Stadt Wuppertal an die Bezirksregierung den Antrag gestellt hat, zur abdeckenden Profilierung des Deponiegeländes Abfälle zum Einbau vorzusehen.

Somit stellt Ihre Ausführung gegenüber ÷ffentlichkeit und Rat eine unwahre Tatsachenbehauptung dar. Vor dem Hintergrund der Antragstellung ist die in 2006 erfolgte Informationspolitik Ihres Geschäftsbereichs objektiv falsch und unverständlich.

Es ist festzustellen, dass Ihre falsche Unterrichtung von ÷ffentlichkeit und Rat signifikant deutlich macht, wie Sie Ihre dienstlichen Obliegenheiten wahrnehmen.

Eine abschließende Bewertung dieses Vorgangs behält sich die CDU-Fraktion vor.
Ihrer baldigen Stellungnahme sehen wir mit Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Simon
Fraktionsvorsitzender

Antwortschreiben von Umweltdezernent Harald Bayer an CDU-Fraktionsvorsitzendem Bernhard Simon:

Verwendung von Müllverbrennungsaschen auf der ehemaligen Deponie Lüntenbeck
– Ihr offener Brief vom 10. März 2006 –

Sehr geehrter Herr Simon,

in Ihrem an mich gerichteten offenen Brief vom 10. März nehmen Sie die Sitzung des Rates der Stadt Wuppertal am 20.02.2006 zum Anlass, mir „unwahre Tatsachenbehauptungen“ und eine „falsche Unterrichtung von ÷ffentlichkeit und Rat“ vorzuwerfen. Diese Vorwürfe weise ich mit aller Entschiedenheit zurück!

Wie Sie wissen, hat die Stadt Wuppertal die AWG gemäß ß 16 (1) KrW-/AbfG mit der Erfüllung bestimmter Pflichten beauftragt, die ihr als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger obliegen. Im konkreten Falle des Abschlusses der Deponie Lüntenbeck handelt es sich um die Stilllegung einer bestehenden Abfallbeseitigungsanlage. Durch die Beauftragung eines Dritten bleibt, so das Ge-setz, die Verantwortlichkeit der Stadt für die Erfüllung ihrer Pflichten unberührt.

Im Genehmigungsverfahren für den Deponieabschluss Lüntenbeck ist die Stadt Wuppertal nicht nur Flächeneignerin, sondern auch Antragstellerin und Genehmigungsempfängerin. Die Stadt wird dabei durch das zu meinem Geschäftsbereich gehörende Ressort Umweltschutz vertreten, in dem nicht nur die Aufgaben der Stadt als Untere Abfallwirtschaftsbehörde, sondern auch die der Bo-denschutz-, Wasser- und Landschaftsbehörde gebündelt sind. Gleichzeitig koordiniert das Ressort Umweltschutz im Rahmen des mit der AWG abgeschlossenen Entsorgungsvertrages die inhaltli-chen Belange der Stadt. Im Rahmen der Vorbereitung der Antragstellung und im Genehmigungs-verfahren hat das Ressort Umweltschutz immer wieder den Einbau von HMV-Aschen abgelehnt.

Sie zitieren in Ihrem Schreiben den Genehmigungsantrag vom 14.12.2004 und meine Ausführun-gen im Rat der Stadt vom 20.02.2006. Dazu möchte ich feststellen, dass die von Ihnen zitierten „Abfälle zur Verwertung“ sämtliche Materialien umfassen, denen sich der Abfallbesitzer entledigen will, soweit nicht ihre Beseitigung vorgesehen ist. Chemische oder physikalische Eigenschaften sind mit diesem Begriff nicht verbunden. Meine Aussage, dass der Einbau von HMV-Asche nicht vorgesehen war, ergibt sich aus der zitierten und auch von mir vertretenen Haltung der Stadt als Auftraggeberin und Flächeneignerin wie auch als Antragstellerin und Genehmigungsempfängerin. Dass sie auch aus der Sicht der Genehmigungsbehörde ausgeschlossen war, können Sie der Ih-nen vorliegenden, an die AWG gerichteten E-Mail der Bezirksregierung Düsseldorf vom 31.01.06 entnehmen.

Ich zitiere: „Im Übrigen war die Z2-Vorgabe des Bescheids auf die Verwertung von Boden ausgerichtet. Die Verwertung von HMV-Material war am Ende des Verfahrens nicht mehr aktuell.“
Die Bezirksregierung stellt damit klar, dass der Genehmigungsbescheid auf die Verwertung von Böden ausgerichtet, der Einbau von HMV-Aschen somit ausgeschlossen war.

Ich gehe nach wie vor davon aus, dass es sich bei der Frage des Einsatzes von HMV-Aschen um eine der abwägenden Entscheidung zugängliche Sachfrage handelt. Die Haltung des Umweltres-sorts und meine Argumentation basieren wesentlich auf dem auch im ß 5 des KrW-/AbfG formulier-ten Vorsorgeprinzip. Danach verlangt eine schadlose Abfallverwertung, dass eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten und eine Schadstoffanreicherung auszuschließen ist. Deshalb habe ich u. a. angesichts des unter der Deponie vorhandenen empfindlichen Grund-wassersystems, des geringen Schadstoffpotentials des Deponiekörpers, einer technisch reduzier-ten Oberflächenabdichtung und der Ausweisung des Geländes als Landschaftsschutzgebiet gegen den Einbau von HMV-Aschen votiert. Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass sich der Rat der Stadt und der Verwaltungsvorstand als ein in seinen Entscheidungen freier Flächeneigner und Auftrag-geber diese Auffassung nicht zu Eigen gemacht haben und stattdessen die Verwertung der bei der AWG anfallenden HMV-Aschen in den Vordergrund stellen. Ich lege jedoch Wert auf die Feststel-lung, dass deren Einbau “ beschränkt auf den „bautechnisch erforderlichen Umfang“ – erst mit der E-Mail der Bezirksregierung von 03.02.2006 als „bescheidkonform“ eingestuft wurde.

Mit freundlichen Grüßen

i.V.

Harald Bayer

2. Schreiben von CDU-Fraktionsvorsitzenden Bernhard Simon an Umweltdezernent Harald Bayer:

Ihre Antwort vom 16. März 2006

Sehr geehrter Herr Bayer,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre entschiedene Antwort auf meinen Offenen Brief vom 10. d. M., die für die zu klärende Fragestellung leider keinen Informations- und Erkenntniszuwachs vermittelt.

Sie bestätigen in Ihrem Schreiben eindrucksvoll, dass ohne hinreichende Beschäftigung mit der chemischen Zusammensetzung der Hausmüllverbrennungsrückstände oder ihrer physikalischen Wirkungsweise Ihrerseits die in Rede stehende Schlacke zum bescheidkonformen Einbau niemals vorgesehen worden ist.
Eben weil die Handlungsmaxime des in Ihrem Geschäftsbereich ressortierenden Umweltamtes bewusstseinsstark aber kenntnisschwach ignoriert hat, dass es sich bei der in Rede stehenden untersuchten, behandelten und gesiebten Hausmüllschlacke um Abfälle zur Verwertung gem. Antragstellung handelt, war ihr Einbau gegen Ende des Verfahrens „nicht aktuell“.
Deshalb musste sich die AWG als Deponiebetreiberin und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin bei der Bezirksregierung Düsseldorf als Obere Abfallwirtschaftsbehörde, Bodenschutz -, Wasser- und Landschaftsbehörde noch einmal eine Bestätigung geben lassen, um der Flächeneignerin, Antragstellerin und Genehmigungsempfängerin Stadt Wuppertal “ vertreten durch Ihren Geschäftsbereich “ die allgemein anerkannten Regeln der Deponietechnik und die Erlass- und Rechtslage hinreichend zu verdeutlichen.

Da Ihr Geschäftsbereich offenkundig eigenständige, weniger an der Sache und dem geltenden Recht orientierte Beurteilungsmaßstäbe entwickelt hat, die kaum verwaltungsgerichtsfest sein dürften, ist Ihnen der von uns deutlich gemachte Widerspruch zwischen der Antragstellung Ihres Geschäftsbereiches und Ihren sachlich-fachlich unzutreffenden Ausführungen im Rat der Stadt am 20. Februar gar nicht mehr bewusst geworden.

Leider versuchen Sie in Ihrem Antwortschreiben, diese zu klärende Frage am Sachverhalt vorbei auf die Ebene nicht weiter zu konkretisierender unterschiedlicher Auffassungen zu heben, um Ihre Arbeitshypothese, der Einbau der Schlacke im bautechnisch erforderlichen Umfang sei erst am
03. Februar 06 als bescheidkonform eingestuft worden, aufrechterhalten zu können.

Abschließend darf ich feststellen, dass Sie die eingeräumte Gelegenheit, Ihr eigenes Verhalten und das Ihrer Mitarbeiter einer kritischen Bewertung zu unterziehen, nicht genutzt haben.
Gleichzeitig ist es Ihnen nicht gelungen, die von mir erhobenen Vorhaltungen zu entkräften.
Daher halte ich meinen am 10. März erhobenen Vorwurf aufrecht.

Ihre Einstellung entspricht nicht nur nicht einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Rat der Stadt, sondern verstärkt die erheblichen Zweifel an der Unvoreingenommenheit Ihrer Amtsführung.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Simon
Fraktionsvorsitzender

Weitere Informationen finden Sie in diesem PDF-Dokument