Antrag auf Ausschüttung der LVR-Überschüsse
Rede unserer Stadtverordneten Ilona Schäfer im Stadtrat am 15.05.2017
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete,
die GRÜNE Fraktion bittet Sie heute darum, die Ausschüttung eines Teils des Jahresüberschusses des LVR an die Kommunen zu unterstützen.
Lassen Sie mich diese Forderung kurz begründen, denn ich finde die Zahlen sprechen für sich: Der Landschaftsverband Rheinland hat angekündigt, die Rückstellungen für Integrationshilfen in Höhe von 275 Mio. Euro an die Kommunen auszuzahlen. Entsprechend wurde auch die Umlage für den Doppelhaushalt 2017 / 2018 reduziert. Das begrüßen wir ausdrücklich!
Trotzdem erwirtschaftet der LVR seit 2013 positive Jahresabschlüsse, in 2016 betrug der Überschuss 168 Millionen! Diese Summe soll zum einen in die Ausgleichsrücklage fließen, nämlich 24,4 Mio Euro. Diese wäre dann mit 145 Millionen maximal gefüllt. Die übrigen 143 Millionen sollen der Allgemeinen Rücklage zufließen, die damit auf 453 Millionen ansteigen würde.
Und an diesem Punkt sagen wir GRÜNE: so sollte man mit Geldern, die die Kommunen über die Landschaftsumlage eingezahlt haben, nicht umgehen! Der LVR ist nicht die Sparkasse für die Mitgliedskommunen! Insbesondere Stärkungspakt-Kommunen wie Wuppertal benötigen jeden Euro für Investitionen vor Ort. Deshalb sollte sich der Rat der Stadt Wuppertal für die Ausschüttung der 143 Millionen Euro stark machen.
Natürlich gibt es Risiken – wie zum Beispiel durch das neue Bundesteilhabegesetz. Aber auch diese Risiken sind im Doppelhaushalt 2017/2018 schon eingepreist, in 2017 hat das Dezernat Soziales 38 Millionen und in 2018 40 Millionen zusätzlich eingeplant. Viele Auswirkungen sind aber auch noch nicht absehbar, dazu wäre es unter anderem notwendig, bald eine Klärung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe auf Landesebene herbei zu führen und so für mehr Planungssicherheit zu sorgen. Der LVR kann aber auch keine Versicherung sein für alle denkbaren Risiken, die auf den Verband zukommen.
Und an dieser Stelle möchte ich noch eines erwähnen: Auf meine Nachfrage im LVR-Sozialausschuss Anfang Mai wurde klar, dass der erwartete große Zulauf ins System bislang nicht erkennbar ist. Die ersten Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz sind zum 1.1.2017 in Kraft getreten. Aber offenbar haben die Betroffenen nicht in großer Zahl nur auf den Stichtag gewartet, um Anträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe stellen zu können.
Deshalb sind wir der Meinung, dass es fair wäre, den Kommunen einen Teil ihrer Umlagen zurückzuzahlen. Dies könnte über eine Erhöhung der Sonderauskehrung geschehen, mit der die Rücklagen für die Integrationshilfen ausgeschüttet werden. Wenn hiergegen rechtliche Bedenken bestehen, könnte die Rückzahlung über einen Nachtragshaushalt geregelt werden.
Wir bitten Sie heute um Unterstützung für unseren Antrag!
Vielen Dank!