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Tariftreue- und Vergabegesetz NRW hat sich bewährt

20. September 2016

Rede unseres GRÜNEN Fraktionsvorsitzenden Marc Schulz im Rat der Stadt Wuppertal am 19.09.2016

Marc

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin der FDP dankbar dafür, dass sie diese Resolution gestellt haben. Nicht inhaltlich – soweit will ich nicht gehen aber das gibt die Gelegenheit über ein Gesetz zu sprechen, das durchaus Aufmerksamkeit verdient hätte.

50 Milliarden Euro werden in NRW jedes Jahr im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe umgesetzt, vom Land, in Kommunen und von Landschaftsverbänden.

Die Grundsätze und Ziele, die das Tariftreue- und Vergabegesetz in der Vergabe verankert hat, werden nach meiner Wahrnehmung bislang, zumindest rhetorisch, von allen politischen Kräften unterstützt:

  • faire Löhne
  • nachhaltige Produktion
  • Ausschluss von ausbeuterischer Produktion in Schwellenländern und
  • Frauenförderung und Förderung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Es gibt aber einen großen Unterschied zwischen diesen politischen Kräften: es gibt die einen bei denen das nur in Sonntagsreden eine Rolle spielt und darüber hinaus in der praktischen Politik eben nicht und es gibt diejenigen,  die diese Grundsätze ernst nehmen und für ihre konkrete Umsetzung sorgen – und das genau tut die rot-grüne Landesregierung. Und aus meiner Sicht kann das auch gar nicht anders sein: es ist doch selbstverständlich, dass die öffentliche Hand all das, was sie politisch fordert, dann auch in ihrer eigenen Arbeit und bei ihrer eigenen Auftragsvergabe in die Tat umsetzt.

Das Tariftreue- und Vergabegesetz ist also genau der richtige Schritt gewesen und das belegt im Übrigen auch die Evaluation die vor einem Jahr von Kienbaum heraus gegeben wurde, in der über 80% der befragten Unternehmen angegeben haben, dass sie die Verankerung der Kriterien in der öffentlichen Vergabe richtig finden. Und auf die Frage, ob im Alltag Schwierigkeiten mit der Umsetzung bestünden, antworteten 92% mit „Nein“. Das heißt, dass Gesetz wird, anders als sie das mit ihrer Resolution vermitteln wollen, und wie das ja auch die FDP und die CDU auch im Landtag immer wieder versuchen darzustellen, von der Wirtschaft grundsätzlich akzeptiert! Und am Ende kommt das Gutachten zu einem bemerkenswerten Schluss (ich zitiere):

„Angesichts der bisher erreichten Zielbeiträge wird mit Blick auf die durch das Gesetz ausgelösten Erfüllungsaufwände aus Gutachtersicht ein angemessenes und positives, wenn auch schwach positives Aufwand-Nutzen-Verhältnis festgestellt. Es ist zu erwarten, dass sich im Zeitverlauf ein verbessertes Aufwand-Nutzen-Verhältnis herstellen wird, wenn das TVgG-NRW hinreichend Anwendung findet und sich zugleich Erfüllungsaufwände durch eine höhere Vertrautheit in den Unternehmen und Vergabestellen verringern“.

Mit anderen Worten: der Nutzen des Gesetzes übersteigt bereits heute den damit anfallenden Aufwand und es wird noch besser, wenn es nur länger und konsequenter angewendet wird. Irgendwie lässt sich das mit dem, was Sie die FDP in ihrer Resolution geschrieben hat nicht überein bringen.

Jetzt geht es aktuell darum, dieses Gesetz noch besser zu machen und noch anwendbarer zu machen. Dafür liefert das Kienbaum-Gutachten ebenfalls gute Hinweise, die nun in einem Änderungsgesetz, das bereits vorliegt, auch berücksichtigt werden:

  • Entlastung für die an der öffentlichen Vergabe beteiligten Unternehmen durch das sogenannte Bestbieterprinzip, bei dem nur noch derjenige Bieter die Nachweise erbringen muss, der den Zuschlag erhalten hat.
  • Das Gesetz ist zukünftig wesentlich verständlicher und übersichtlicher.
  • Die im Rahmen der Evaluierung geforderte Servicestelle soll zukünftig für alle Fragen rund um das TVgG zur Verfügung stehen.
  • Anhebung des Schwellenwertes, ab dem das Gesetz greift.

Mit all diesen Maßnahmen, das hat eine unabhängige Standardkostenabschätzung der Fachhochschule des Mittelstands in Bielefeld herausgefunden, werden die NRW-Unternehmen mit gut 28 Millionen Euro im Jahr entlastet. Trotzdem wird das Gesetz seine Wirkung weiterhin behalten und das ist auch gut so. Das ist genau das, was ich von einer verantwortungsvollen Regierung, die ihren Worten auch Taten folgen lässt, erwarte. Von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, erwarte ich hingegen, dass Sie vielleicht auch mal grundsätzlich erläutern, wie Themen wie faire Löhne, Vermeidung von ausbeuterischen Produktionsverhältnissen, nachhaltige Produktion und Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der öffentlichen Vergabe nachhaltig verankern wollen. Durch ihre oberflächliche Fundamentalopposition gegen das TVgG erwecken Sie allenfalls den Eindruck, als sei ihnen das alles vollkommen egal.

Vielen herzlichen Dank.