Zu VO 0548/06, Deregulierung des städtischen Planungsrechts
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Mitglieder des Hauptausschusses und des Rates mögen beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, vor Beschlussfassung des o.a. Antrages eine Liste der betroffenen Bebauungspläne vorzulegen.
Falls dies nicht möglich ist, wird die Beschlussfassung so lange vertagt, bis die entsprechende Verwaltungsvorlage zu den Beratungen hinzugezogen werden kann.
Begründung:
Der Rat der Stadt hat mit der Drucksache VO/1520/05 zur „Aufhebung von nicht mehr geeigneten Bebauungsplänen“ am 19.12.2005 beschlossen, dass dem Rat und seinen Gremien „sobald als möglich, spätestens bis zur Ratssitzung am 19. Juni 2006, ein entsprechender Sachstand vorzulegen“ ist.
Die Vorlage der Verwaltung soll in die Beratung des Antrages einfließen. Mit dieser Grundlage wird erst ein Überblick gewährleistet, wie viele Bebauungspläne durch die Beschlussfassung betroffen sind, welche Auswirkungen dies auf die Stadt- und Landschaftsentwicklung hat und welche Bebauungspläne tatsächlich nicht mehr fortgeführt werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Liebert
Stadtverordnete
Peter Vorsteher
Fraktionssprecher
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