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Versorgungs- und Umweltverwaltung: Konnexität prüfen

30. Oktober 2007

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, Hauptausschuss und Rat der Stadt Wuppertal mögen folgenden Beschluss fassen:

Im Sommer 2004 hat der Landtag NRW beschlossen, das strikte Konnexitätsprinzip in die Landesverfassung aufzunehmen und zugleich ein Konnexitätsausführungsgesetz erlassen.
Nach diesem Gesetz muss das Land NRW den Kommunen alle Kosten erstatten, die diesen dadurch entstehen, dass ihnen vom Land NRW neue Aufgaben und Verpflichtungen auferlegt werden.
Bei der Verlagerung der Aufgaben der Versorgungsverwaltung und der Umweltverwaltung auf die Kommunen ist zu befürchten, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen, um die Aufgaben erledigen zu können.

1. Die Verwaltung wird gebeten, die Aufgaben der Versorgungsverwaltung und die Aufgaben der Umweltverwaltung, den Bedarf und die Ausfinanzierung durch das Land NRW zu prüfen und die Ergebnisse vorzulegen.

2. Wenn die Verwaltung zu dem Ergebnis kommt, dass die Konnexität nicht gewahrt wird, wird sie gebeten zu prüfen, welche Handlungsoptionen der Stadt bis hin zur Klage gegen die Landesregierung zur Verfügung stehen und auch die Ergebnisse dieser Prüfung vorzulegen.

Mit freundlichem Gruß

Gerta Siller
Fraktionssprecherin

Peter Vorsteher
Fraktionssprecher“