Startseite > Verbesserungen im Bereich der Mikromobilität

Verbesserungen im Bereich der Mikromobilität

5. Februar 2026

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Ausschuss für Verkehr am  10.02.2026 

Sehr geehrter Herr Ugurman,
Mikromobilität, vor allem E-Scooter im Verleihbetrieb, sind seit Oktober 2023 fester Bestandteil des Mobilitätsangebotes in Wuppertal. Zur Verbesserung des Angebotes, aber auch zur Verbesserung der Situation mit immer wieder aufkommenden Flächennutzungskonflikten beantragt die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, der Ausschuss für Verkehr möge die folgenden Maßnahmen beschließen.

1. Die Bedingungen zur Sondernutzungserlaubnis werden um eine Obergrenze für Fahrzeuge ergänzt, welche gleichmäßig oder ungleichmäßig auf die Anbieter verteilt werden kann. Die Möglichkeit zu dieser Maßnahme ist in der Kooperationsvereinbarung mit den Anbietern bereits festgehalten. Die Höhe der Obergrenze ist mit den Anbietern zu besprechen und dem Ausschuss zur Abstimmung vorzulegen.

Begründung: Seit August 2025 sind die drei Anbieter Voi, Bolt und Lime mit ihrem Angebot in Wuppertal aktiv. Es kann davon ausgegangen werden, dass alle Anbieter ihre Fahrzeuganzahl zur Hauptsaison erhöhen werden. Um eine unverhältnismäßige hohe Anzahl der Fahrzeuge, die über ein stadtverträgliches Maß hinaus geht zu vermeiden, soll eine Begrenzung eingeführt werden.

2. Die Bedingungen zur Sondernutzungserlaubnis werden um eine verbindliche Quote für Fahrräder von 10% der Fahrzeuge ergänzt.

Begründung:
In der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt und den Anbietern ist bereits jetzt folgendes festgelegt: “Die Anbieter bemühen sich, eine möglichst hohe Quote zugunsten des Bike-Sharings zu erreichen.”
Leider hat dies nicht dazu geführt, dass alle Anbieter auch Fahrräder anbieten. Nach Sichtung der Apps können nur vom Anbieter Lime überhaupt Fahrräder festgestellt werden, und diese auch in sehr geringer Anzahl (5-6). Um das Mobilitätsangebot einer größeren Zielgruppe zugänglich zu machen, soll die Quote für Fahrräder daher verbindlich festgeschrieben werden.

3. Die Stadtverwaltung soll auf Grundlage eigener Daten und Daten der Anbieter die Orte mit dem höchsten Beschwerdeaufkommen ermitteln und in den ermittelten Bereichen geeignete verpflichtende Abstellflächen vorschlagen.

Begründung: Große Teile des Servicegebietes sind bereits mit festen Abstellflächen versehen. Es hat sich gezeigt, dass in diesen Bereichen das Beschwerdeaufkommen bezüglich hinderlich abgestellter Fahrzeuge geringer als in den Free-Floating-Bereichen ist. Um die Stadtverträglichkeit des Angebots zu erhöhen, soll die Anzahl von verpflichtenden Abstellflächen ausgebaut werden.

4. Die Stadtverwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit den Anbietern ein Konzept zu entwickeln, wie mehr Fahrzeuge in Außenbereichen bereitgestellt werden können.

Begründung: Mikromobilität ist eine wertvolle Ergänzung im Mobilitätsmix und eine geeignete Möglichkeit, den ÖPNV zu ergänzen. Diese Möglichkeit ist jedoch nur gegeben, wenn die Fahrzeuge auch dort genutzt werden können, wo die Abdeckung durch den ÖPNV eher schwach ist. Leider zeigt sich, dass der Großteil der Fahrzeuge jedoch dort platziert ist, wo auch eine gute ÖPNV-Abdeckung vorhanden ist. Um dem entgegenzuwirken, soll die Verwaltung ein entsprechendes Konzept entwickeln, beispielsweise durch eine geringere Sondernutzungsgebühr in den Außenbezirken.

5. Die Stadtverwaltung bittet die Anbieter, eine Kampagne zum Thema Achtsamkeit beim Abstellen mit dem Schwerpunkt “Barrierefreiheit” über ihre Apps auszuspielen.

Begründung: Immer wieder kommt es dazu, dass Fahrzeuge auf dem taktilen Leitsystem für Menschen mit Seheinschränkungen abgestellt oder so abgestellt werden, dass das Umgehen mit Gehhilfen oder Kinderwagen unmöglich gemacht wird.
Um die Nutzer*innen dahingehend zu sensibilisieren, soll eine mehrwöchige Kampagne über die Apps der Anbieter ausgespielt werden.

6. Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit das Mikromobilitätsangebot Menschen mit dem Wuppertal-Pass vergünstigt angeboten werden kann.

Begründung: Mobilität ist ein wichtiger Baustein sozialer Teilhabe, weswegen sie auch für Menschen mit geringerem Einkommen gleichermaßen nutzbar gemacht werden sollte. Städte wie beispielsweise Nürnberg und Düsseldorf haben bereits Konzepte umgesetzt, dort haben Menschen mit Sozialpass auch die Möglichkeit, vergünstigt das Angebot der Mikromobilitätsanbieter zu nutzen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Timo Schmidt, Stadtverordneter und verkehrspolitischer Sprecher

Anika Reinshagen, Ausschussmitglied