Startseite > Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern

Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern

23. August 2010

„Sehr geehrte Frau Güster,

am 29.06.2009 hat der Rat der Stadt Wuppertal mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen, der Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern beizutreten (VO/0413/09).

Mit diesem Beschluss hat sich die Stadt Wuppertal zugleich verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren einen Gleichstellungs-Aktionsplan zur Umsetzung der Charta aufzustellen. Nachdem mehr als ein Jahr verstrichen ist, wird es Zeit, mit den konkreten Vorbereitungen zu beginnen.

Wir bitten daher die Verwaltung, dem Ausschuss für die Gleichstellung die bisherigen Planungen des Gleichstellungs-Aktionsplanes vorzulegen und zu erläutern.

Begründung:
Der Wuppertaler Rat hat mit Beschlussfassung der EU-Charta einen großen Schritt in Richtung Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter getan.

Die Charta umfasst umfangreiche Maßnahmen wie Gender Budgeting, BürgerInnenbeteiligung, mehr Frauen in den Parlamenten, die Berücksichtigung von Gleichstellung im öffentlichen Beschaffungswesen, die Berücksichtigung von Fraueninteressen bei der Stadtplanung, die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, eine insgesamt ausgewogene und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, die Verpflichtung auf ein hohes Maß an Schutz und Verbesserung der Umweltqualität, wozu auch Abfall, Lärm, Luftqualität, Biodiversität und Auswirkungen des Klimawandels gezählt werden.

Die EU-Charta macht deutlich:
„Wenn wir eine Gesellschaft schaffen wollen, die auf Gleichstellung beruht, müssen Lokal- und Regionalregierungen die Genderdimension in ihrer Politik, Organisation und praktischen Arbeit umfassend berücksichtigen. In der Welt von heute und morgen ist eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern auch der Schlüssel zu unserem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg – nicht nur auf europäischer oder nationaler Ebene, sondern auch in unseren Regionen, Städten und Gemeinden.“

Angesichts der Interdisziplinarität und der Vielfalt an Maßnahmen, die im Gleichstellungs-Aktionsplan berücksichtigt werden müssen, ist es notwendig, dass alle Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung zum Gelingen des Aktionsplanes beitragen. Hierfür ist es notwendig, frühzeitig mit den Planungen zu beginnen.

Mit freundlichem Gruß

Gerta Siller Tina Schulz
Stadtverordnete Ausschussmitglied“