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Übertragung von Angelegenheiten des Rates auf den Hauptausschuss

3. Dezember 2020

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Ratssitzung am 07.12.20

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, der Rat der Stadt Wuppertal möge in seiner Sitzung am 7. Dezember 2020 wie folgt beschließen:

Der Rat der Stadt Wuppertal delegiert mit einer 2/3-Mehrheit der gesetzlichen Anzahl
der Mitglieder des Rates die Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates
unterliegen, an den Hauptausschuss, wenn und solange die Voraussetzungen des
§ 60 Abs. 2 S. 1 GO NRW vorliegen und eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig
möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ludger Kineke, Fraktionsvorsitzender
Caroline Lünenschloss, Fraktionsvorsitzende

Yazgülü Zeybek, Fraktionsvorsitzende
Paul-Yves Ramette, Fraktionsvorsitzender

Begründung
Gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW kann der Rat mit zwei Drittel der Mitglieder des Rates
seine Rechte auf den Hauptausschuss übertragen, wenn und solange nach § 11 IFSBGNRW eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt ist. Die Regelung ist in
Zusammenhang mit § 60 Absatz 1 GO NRW zu verstehen. In diesem Absatz werden Eil-und Dringlichkeitsentscheidungen geregelt. Dies ergibt sich auch aus der Überschrift zu diesem Paragrafen. Die Delegation ist daher nur möglich für Fälle, in denen der Rat nicht rechtzeitig eingeladen werden kann. Eine Einschränkung auf Sachverhalte mit Corona-Bezug ist nach der Regelung zwar nicht möglich, die Delegation soll jedoch vom Zweck her vor allem bei Sachverhalten greifen, die Entscheidungen im Zusammenhang mit der bestehenden
epidemischen Lage zum Gegenstand haben.