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Überprüfung und Aktualisierung der Straßenhierarchie in Wuppertal

17. Mai 2023

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Verkehr am 30.05.2023, an den Hauptausschuss am 12.06.2023 und an den Rat der Stadt Wuppertal am 13.06.2023

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrter Herr Ugurman,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Wuppertal beantragt, der Verkehrsausschuss, der Hauptausschuss und der Rat der Stadt Wuppertal mögen Folgendes beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Grundnetz der Verkehrsstraßen hinsichtlich der Zuständigkeiten und den damit verbundenen Anordnungen der Tempo-30-Zonen in Wuppertal zu überprüfen und wo notwendig zu aktualisieren. Die als sinnvoll erkannten Anpassungen und Änderungen sind den Gremien im Sitzungslauf bis Ende 2023 vorzulegen.

 

Begründung:

Das Straßennetz im Stadtgebiet Wuppertal umfasst rund 950 km Straßen. Die überwiegende Anzahl der Wuppertaler Straßen liegen in der Baulast der Stadt, das heißt, die Stadt Wuppertal ist für deren Bau, Erneuerung, Instandsetzung, Bauunterhaltung und insbesondere den verkehrssicheren Zustand sowie die Anordnung von Verkehrszeichen und die damit verbundenen Verkehrsbeschränkungen verantwortlich.

Schon seit vielen Jahren wünschen sich immer wieder viele Anwohner*innen für bestimmte Straßenabschnitte Verkehrsberuhigungsberuhigungsmaßnahmen und eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit zur Lärmreduktion und Verbesserung der Verkehrssicherheit. Diese Anregungen und Wünsche werden oft auch von den Bezirksvertretungen unterstützt, aber in den meisten Fällen von der Verwaltung mit dem Hinweis auf die Zuständigkeiten und Vorgaben des Bundes abgelehnt.

Die Zuständigkeiten für die jeweiligen Straßen wurden seinerzeit durch Ratsbeschluss vom 27.01.1992 festgelegt, mit dem gleichzeitig das Tempo-30-Zonen-Konzept beschlossen wurde. Seit dieser Zeit hat sich allerdings manches in der Stadt verändert und auch im Umfeld einzelner Straßenabschnitte gab es z.B. durch Neueinrichtung von sensiblen, schutzbedürftigen Einrichtungen Veränderungen, die eine Neubewertung vor allem hinsichtlich einer Geschwindigkeitsreduzierung notwendig und sinnvoll erscheinen lassen. Dies dient bekanntlich auch „dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Radfahrer“, wie die Verwaltung z.B. in der Drucksache VO/1076/22 (Tempo 30-Zone Heckinghausen) ausgeführt hat.

Schon seit einigen Jahren gibt es die auch von der Stadt Wuppertal unterzeichnete Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“, der (Stand 7. Mai 2023) bislang 700 Städte, Gemeinden und Landkreise beigetreten sind. Dabei geht es nicht darum, in den Städten flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Auch kann und soll es keine pauschalen Regelungen für alle Städte geben. Aber selbst wenn der Bund hier die Veränderungen erleichtert und ermöglicht, muss die Kommune selbst festlegen, wo Anpassungen sinnvoll und notwendig sind. Wenn die erwarteten Erleichterungen bundesweit möglich sind, sollte die Stadt darauf vorbereitet sein und nicht erst dann mit den Überlegungen beginnen, wo etwas verändert werden kann und muss. Deshalb sollte hier zweigleisig gefahren werden und schon einmal die Frage der Zuständigkeit für einzelne Straßen (-abschnitte) überprüft und den aktuellen Bedingungen, Beschlüssen und Wünschen aus den Bezirksvertretungen angepasst werden.

Beispielhaft seien hier nur vier Straßenzüge genannt, die dringend hinsichtlich der Einordung, ob es sich um bezirkliche oder überbezirkliche Straßen handelt, überprüft werden sollten:

  • Hardtufer / Hünefeldstraße
  • Kohlstraße
  • Leimbacher Straße
  • Neumarktstraße

Auch sollten hinsichtlich der Einrichtung von Tempo-30-Zonen schon einmal die in der VO/1449/22 „Bericht zum Sachstand der Novellierung der Straßenverkehrsordnung“ genannten Spielräume für eine Änderung der Höchstgeschwindigkeit genutzt werden. Dort wird in dem beigelegten Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 3.11.2022 aufgeführt: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) möchte den Kommunen größere Entscheidungsspielräume bei der Lenkung des Verkehrs eröffnen und ist offen für unterschiedliche Lösungsansätze und auch Innovationen“.

 

Mit freundlichen Grüßen

Timo Schmidt                    Rainer Widmann

Stadtverordneter               Stadtverordneter