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Tempo-30-Regelung für die Leimbacher Straße

31. Januar 2023

Gemeinsamer Antrag an die BV Barmen am 07.02.2023 und an den Ausschuss für Verkehr am 21.02.2023

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Lücke, sehr geehrter Herr Ugurman,

die Fraktionen von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und DIE LINKEN in der Bezirksvertretung Barmen und im Ausschuss für Verkehr bitten darum, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Für die Leimbacher Straße wird auf der gesamten Länge zwischen Schützenstraße und Steinweg eine Tempo-30-Strecke eingerichtet.
  • Die Vorfahrtregelung an der Einmündung Bromberger Straße / Leimbacher Straße wird beibehalten.
  • Der Zustand der Fahrbahndecke soll überprüft und wo möglich und ggf. aus Sicherheits- und / oder Lärmschutzgründen notwendig, erneuert werden.

 

Begründung:

In der Sitzung der Bezirksvertretung Barmen am 22. November 2022 wurde ein Bürgerantrag zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone und Erneuerung der Fahrbahndecke und die Verwaltungsdrucksache VO/1338/22, die das Ansinnen des Bürgerantrages abgelehnt hat, beraten und vertagt. Vor einer Entscheidung wurde ein Ortstermin angeregt, dieser fand am 21. Januar 2023 statt.
Bei dem Ortstermin haben sich die anwesenden Bezirksvertreter davon überzeugen können, dass in der Leimbacher Straße aufgrund der relativ engen Fahrbahn, die im nördlichen Teil im Gegenverkehr befahren wird und im südlichen Teil beidseitig eng beparkt ist, die meisten Fahrzeuge nicht viel schneller als Tempo-30 fahren (können).

Zudem befinden sich in der Leimbacher Straße zwei Bushaltestellen für die Linien 628 und 644, so dass auch die Busse durch das für das Anhalten notwendige Abbremsen und das Beschleunigen, wenn überhaupt nur auf sehr kurzen Abschnitten schneller als 30 km/h fahren können.

Wie wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, liegt die durchschnittliche Reisezeit auch bei innerörtlichen Tempo 50 Straßen durch Haltestellen, „Störungen“ durch Ein- und Ausparken, Fußgänger und Radfahrende nur zwischen 29 und 38 km/h (BMBau, Schriftenreihe Forschung, Heft 470). Der rein theoretische Zeitverlust beträgt für eine Strecke von 1.000 m zwar 48 Sekunden, aber aufgrund o.g. Aspekte liegt der tatsächliche Zeitverlust bei maximal 10 – 20 Sekunden, auf einer Länge von 1.000 m. Die Leimbacher Straße ist in dem besagten Abschnitt knapp 1.000 m lang.

Da sich in der Mitte des südlichen Straßenabschnittes der Leimbacher Straße zwischen der Haltestelle und der Einmündung in den Steinweg zudem eine stark frequentierte, mit einer Schranke geregelte Ein- und Ausfahrt zum Krankenhaus und dem Regionalen Therapiezentrum (RTZ) befindet und dort auch regelmäßig Menschen die Straße queren, ist auch aus diesem Grund eine Tempo-30-Regelung angezeigt. Außerdem befindet sich am südlichen Ende der Leimbacher Straße der Zugang zur Realschule Leimbach, noch ein wichtiger und relevanter Grund, hier eine Beschränkung der Geschwindigkeit zur Sicherheit der Schülerinnen und Schüler einzuführen.
Sollte der Vorschlag in dieser Form von der Verwaltung abgelehnt werden, bitten wir um Darstellung in welchen Abschnitten und in welcher Form eine Temporeduzierung möglich ist.

In dem Bürgerantrag wird zudem die Lärmbelästigung aufgrund der schlechten Fahrbahndecke beschrieben, deshalb sollte auch der Zustand der Fahrbahn überprüft und wo notwendig ausgebessert werden.

Auch ist, durch wissenschaftliche Untersuchungen hinreichend belegt, dass durch eine gleichmäßigere, langsamere und niedertourige Fahrweise die Lärmbelastung vor allem bei beidseitig mit Wohnhäusern bebauten Straßenzügen, wie z.B. der Leimbacher Straße reduziert wird.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Axel Frevert
Sprecher der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN
in der BV Barmen

Rainer Widmann
Bezirksvertreter und Stadtverordneter

Dirk Rummel
Fraktion DIE LINKE in der BV Barmen

Harald Pauli
Mitglied im Ausschuss für Verkehr