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Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern

3. April 2006

Sehr geehrte Frau Siller,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Ausschuss für die Gleichstellung von Frau und Mann, der Hauptausschuss und der Rat der Stadt mögen beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern gemäß dem vor Jahren getroffenen Ratsbeschluss bei allen Publikationen der Stadtverwaltung anzuwenden.

Begründung:
Nicht nur der Ratbeschluss der Stadt Wuppertal von 1990, auch das Landesgleichstellungsgesetz NRW erkennt die Bedeutung von Sprache an und schreibt dementsprechend vor, dass „auf die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu achten“ ist (ß 4).

In der Sprache spiegeln sich gesellschaftliche Machtverhältnisse und Rollenzuweisungen wieder. Eine zeitgemäße Sprachwahl unterstützt den gesellschaftlichen Wandel in Richtung Gleichbehandlung der Geschlechter. Durch die Verwendung geschlechtsspezifischer Formulierungen wird das Bewusstsein geschaffen, dass Frauen und Männer sprachlich in Erscheinung treten müssen und damit ihre Existenz und ihre Leistungen sichtbar und auch hörbar werden.
Sprache erzeugt in unseren Köpfen Bilder und diese Bilder wirken und beeinflussen unser Denken und Handeln. Sprache ist unser wichtigstes Verständigungsmittel und spielt in allen Lebensbereichen eine zentrale Rolle. Sie prägt unser Bewusstsein und ist nicht neutral.

Dennoch gibt es im Wuppertaler Ratsinformationssystem, das für die ÷ffentlichkeit unter www.wuppertal.de zugänglich ist, sprachlich nur „Politiker“ sowie „Mandatsträger“ und „Bürger“, verwaltungsseitig sind nur „Bearbeiter“ vorgesehen.

Ebenso wurde in den letzten Jahren in den Pressemitteilungen, Publikationen und selbst in Anschreiben der Verwaltung an Wuppertaler BürgerInnen vermehrt die männliche Sprachform bzw. Anrede verwendet.
Diese Tendenz ist in gleichstellungspolitischer Hinsicht nicht förderlich.

Mit freundlichem Gruß

Sylvia Meyer
Mitglied des Ausschusses für die Gleichstellung von Frau und Mann