Soziale Folgen explodierender Energiepreise
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Herren Vorsitzende,
der JHA, der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie, der Hauptausschuss und der Rat der Stadt Wuppertal mögen folgenden Beschluss fassen:
1. Der Rat der Stadt Wuppertal fordert die Bundesregierung auf, die gesetzlichen Voraussetzungen für die verbindliche Einführung sozialverträglicher Strom- und Gasversorgung zu schaffen. Dies umfasst sowohl energiepolitische Maßnahmen als auch eine Novellierung des SGB.
2. Der Rat der Stadt fordert die WSW AG auf, zukünftig auf Strom- und Gassperren bei KundInnen zu verzichten, die von den sozialen Folgen steigender Energiepreise betroffen sind und ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können.
3. Statt dessen werden die bereits bestehenden Konzepte weiter entwickelt und den aktuellen Erfordernissen angepasst. Darüber hinaus wird ein Runder Tisch unter Leitung des Geschäftsbereichs 2.1 eingerichtet.
4. Zukünftig werden von der Stadt Wuppertal Heizkosten von EmpfängerInnen von Leistungen des SGB II und XII in tatsächlich entstandener Höhe übernommen.
Begründung:
Der dramatische Anstieg der Energiepreise, angetrieben durch die zunehmende Verknappung fossiler Energie, entwickelt sich zu einem immer drängenderen sozialen Problem. Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale NRW müssen rund 20 % der Menschen über 13 % ihres Einkommens für Energiekosten (Strom, Wärme, z.T. Treibstoff) aufwenden. Der Preisauftrieb belastet deshalb einkommensschwache Haushalte besonders stark und verschärft bestehende Probleme wie Einkommensarmut, Niedriglöhne und unzureichende Grundsicherungsleistungen. „“Energie für alle““ wird damit zu einer sozialen Herausforderung, deren Umfang gegenwärtig unterschätzt wird.
Mit diesem Antrag wird die Forderung der EU-Kommission nach einem Sozialtarif für besonders einkommensschwache Haushalte umgesetzt.
Als Grundlage soll der Vorschlag der Verbraucherzentrale NRW zur Einführung eines Stromspartarifes dienen. Der zentrale Aspekt hierbei ist ein besonderer Anreiz für Privathaushalte, Strom zu sparen. Der Anreiz wird erzielt, indem zunächst jedem Menschen ein monatliches Gratiskontingent an Kilowattstunden zur Verfügung gestellt wird. Alle über dieses Kontingent hinaus verbrauchte Energie wird teurer, da ein erhöhter Arbeitspreis für die VielverbraucherInnen zugrundegelegt wird. Die entstehenden höheren Kosten sollen über ein bundesweites Umlageverfahren auf die örtlichen Netzentgelte umgelegt und somit von allen KundInnen finanziert werden.
Bei einer Wuppertaler Umfrage hat sich gezeigt, dass knapp 20 Prozent der befragten ALG-II-BezieherInnen monatlich bis zu 27 Euro zu ihren Strom- und Gasrechnungen zuzahlen müssen, obwohl die ARGE eine Strompauschale (aus SGB II) und eine Heizkostenpauschale (aus kommunaler Trägerschaft) ausbezahlt. Auf der anderen Seite gaben ebenfalls rund 20 Prozent der Befragten an, dass ihre Heizkostenpauschale höher als die tatsächlichen Kosten sei. Insgesamt kann man feststellen, dass die Pauschale nur selten den tatsächlichen Kosten entspricht.
Da jedes vierte Kind von Armut betroffen ist, sollte der Antrag auch im Jugendhilfeausschuss beraten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Mahnert
Stadtverordnete
Gerta Siller
Fraktionssprecherin
Peter Vorsteher
Fraktionssprecher
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