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Sonderprüfung der rechtlichen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Klage gegen das geplante DOC in Remscheid-Lennep

19. November 2019

Antrag an den Rat der Stadt Wuppertal am 18.11.2019

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mucke,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Rat der Stadt Wuppertal möge beschließen:
Gemäß § 4 Abs. 1 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Wuppertal beauftragt der Rat der Stadt das Rechnungsprüfungsamt mit der Prüfung der Nutzung externer rechtlicher Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Klage gegen das geplante DOC in Remscheid-Lennep sowie der Vorbereitung der vom Rat begehrten Klagerücknahme durch die Stadt und hier speziell das Rechtsamt der Stadt.
Ziel der Sonderprüfung soll sein, die Auftragsvergaben, Inanspruchnahmen rechtlicher Beratungsleistungen auf ihre Angemessenheit, Verhältnismäßigkeit und Sorgfalt im Umgang mit städtischen Mitteln zu überprüfen.

Begründung:
Im Zusammenhang mit der Klage bzw. dem von den Ratsfraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freien Wählern und FDP gestellten und vom Rat am 23.09.2019 beschlossenen Antrag „Einstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanverfahrens – Vorbereitung der Rücknahme der Klagen“ wurden neben der Erstellung städtischer Rechtsgutachten auch externe Beratungsleistungen in Anspruch genommen, um die Stadtverwaltung und den Rat bei seinem Vorgehen zu unterstützen. Um sicher zu gehen, dass die hierfür aufgebrachten Mittel auch tatsächlich dafür genutzt wurden, den Rat der Stadt bei der Findung einer im Interesse der Stadt Wuppertal liegenden Entscheidung zu unterstützen, soll durch das Rechnungsprüfungsamt eine Überprüfung aller durch die jeweiligen externen Unternehmen und Rechtsanwaltskanzleien im Auftrag der Stadt Wuppertal erbrachten Leistungen vorgenommen und diese auf ihre Notwendigkeit zur Entscheidungsfindung von Verwaltung und Rat überprüft werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Lüdemann                    Marc Schulz
Stadtverordneter                    Fraktionsvorsitzender