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Seniorenbeirat mit mehr Kompetenzen ausstatten

26. August 2022

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Hauptausschuss am 01.09.2022 und an den Rat der Stadt Wuppertal am 05.09.2022 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Hauptausschuss und der Rat der Stadt mögen folgenden Beschluss fassen und die Satzung des Seniorenbeirates um die entsprechenden Passagen des Behindertenbeirates (§ 2) zu ergänzen:
1) Der Seniorenbeirat wird wie der Beirat der Menschen mit Behinderung mit einem Initiativrecht ausgestattet.
2) Der Text der Satzung wird entsprechend wie folgt ergänzt: :
a) „Der Senior*innenbeirat ist berechtigt, den Gremien nach § 1 Abs. und der Verwaltung Anregungen und Empfehlungen zu geben. Er kann Anträge durch Beschluss des Beirates an die Ausschüsse, Betriebsausschüsse und Bezirksvertretungen gemäß der in § 1 formulierten Aufgaben stellen. § 58 Abs. 2 Sätze 1 und 2 der Gemeindeordnung bleiben unberührt.“
b) Die/der Vorsitzende des Senior*innenbeirates wird durch den Rat als sachkundige*r Einwohner*in in den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit berufen.
3) In den städtischen Gremien, in denen Beratungen stattfinden, die die Aufgaben des Senior*innenbeirates betreffen, wird in Abstimmung mit der/dem Vorsitzende*n ein ordentliches Mitglied des Senior*innenbeirates zu den Sitzungen dieser Gremien eingeladen.
4) Der Seniorenbeirat wird umbenannt in Senior*innenbeirat.

Begründung:
Der Seniorenbeirat hat aktuell nur beratenden Charakter und kann keine Anträge, Anfragen oder Anregungen in die städtischen Gremien weiterleiten. Dadurch kann er nur im eigenen Gremium Themen beraten, aber nicht die Diskussion in städtischen Ausschüssen weiterführen. Wir halten es für sinnvoll, dem Seniorenbeirat eine Stimme mit mehr Wirkung zu verleihen und ihn deshalb mit den gleichen Befugnissen auszustatten wie den Beirat der Menschen mit Behinderung.
Zu 4) Im Sprachgebrauch und auch der Verwaltungssprache setzt sich zunehmend die geschlechtergerechte Bezeichnung durch Verwendung des Gendersternes oder anderer sprachlichen Merkmale durch, denn: „Geschlechtergerechte Formulierungen sind keine bürokratischen Stilübungen, sondern sind ein effizientes Mittel um einen konkreten Beitrag zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu leisten.“ (https://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/gleichstellung_frau_mann/geschlechtergerechte-Sprache.php). Auch die Wuppertaler Stadtverwaltung nutzt den Genderstern, deshalb sollte das Prinzip ebenfalls in der Benennung des Beirates angewandt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Paul Yves Ramette, Fraktionsvorsitzender

Suzanne Kettig, Stadtverordnete