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Sachstandsbericht Grundsteuerreform

5. April 2022

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Betriebsausschuss WAW am 29.03.2022 

Sehr geehrter Herr Reese,
die CDU-Fraktion und die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen, der o.g. Ausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung legt zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Betriebsausschuss WAW einen Sachstandsbericht zur Grundsteuerreform vor, in dem zum einen der aktuelle Stand der Vorbereitungen zur Reformumsetzung und zum anderen das weitere Vorgehen in der Zukunft dargelegt werden.

Begründung:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Ausschlaggebend für das Urteil waren die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen aufgrund über einen langen Zeitraum nicht durchgeführter Aktualisierungen der Besteuerungsgrundlagen. Deshalb musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren, um das Steueraufkommen für die Kommunen verlässlich zu sichern. Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuerregelung in Kraft treten. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich entschlossen, das Bundesmodell zu übernehmen. Damit kommen ab 2025 Änderungen auf Grundstückseigentümer/innen, Unternehmen und Kommunen zu. Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte wissen, wie sich die Stadt Wuppertal darauf vorbereitet.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Ahlmann, Sprecher im Ausschuss          Klaus Lüdemann, Sprecher im Ausschuss