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Resolution zur Änderung des Straftatbestandes der Bestechung und Vorteilsannahme von Mitgliedern von Vertretungen kommunaler Gebietskörperschaften

3. November 2006

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, WFW, Die Linke.PDS beantragen, der Hauptausschuss und der Rat mögen beschließen:

Der Rat der Stadt Wuppertal sieht Handlungsbedarf des Gesetzgebers, um die Strafbarkeitslücke für Abgeordnete und darunter auch Mitglieder von Vertretungen kommunaler Gebietskörperschaften zu überarbeiten.

Die Urteile des 2. und 5. Strafsenats des Bundesgerichtshof zur Frage, ob Mitglieder von Vertretungen kommunaler Gebietskörperschaften Amtsträger sind haben dazu geführt, dass sie sich nur noch wegen der sogenannten Abgeordnetenbestechung gemäß § 108e StGB strafbar machen können. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung sind dagegen nun straflos.

Der Rat der Stadt Wuppertal hat sich eine Ehrenordnung und einen Ehrenkodex gegeben und kämpft so gegen Korruption an. Wenn aber korrupte Handlungen in weiten Bereichen des politischen Raumes strafrechtlich nicht relevant sind, kann Korruption nicht erfolgreich bekämpft werden.

Der Rat der Stadt Wuppertal bittet daher den Gesetzgeber nachdrücklich, dass er eine eindeutige Regelung des Straftatbestandes der Bestechlichkeit und Vorteilsannahme für Abgeordnete, darunter auch für Mitglieder von Vertretungen kommunaler Gebietskörperschaften, der Vorteilsgewährung sowie der Einführung des Straftatbestandes der missbräuchlichen Einflussnahme erarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Simon
CDU-Fraktion

Klaus Jürgen Reese
SPD-Fraktion

Gerta Siller
Peter Vorsteher
Bündnis90/DIE GRÜNEN

Jürgen Henke
FDP-Fraktion

Detlef Schmitz
WfW-Fraktion

Gerd-Peter Zielinski
Die Linke.PDS“