Startseite > Resolution: Wuppertal wird sicherer Hafen

Resolution: Wuppertal wird sicherer Hafen

17. Februar 2021

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU, SPD, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, DIE LINKE Rat der Stadt Wuppertal an den Hauptausschuss am 25.02.2021 und den Rat der Stadt Wuppertal am 01.03.2021

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die o.a. Fraktionen beantragen, der Rat der Stadt möge folgenden Beschluss fassen:

 

Der Rat der Stadt Wuppertal beschließt, dass

  1. Wuppertal sich bereit erklärt, in Not geratene Flüchtlinge aufzunehmen,
  2. dass soweit möglich und nötig, Personengruppen aus Seenot Geretteter aufgenommen werden,
  3. NRW-Minister Dr. Stamp gebeten wird, sich bei der Bundesregierung für die Aufnahme von aus Seenot geretteter Flüchtlinge (z.B. von Sea-Watch 3) einzusetzen. Dies im Besonderen in den Kommunen, die sich dazu bereit erklärt haben,
  4. er an die Bundesregierung appelliert, sich weiterhin für die Bekämpfung der Fluchtursachen einzusetzen, insbesondere für eine gerechtere und effektivere Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit,
  5. er die Bundesregierung auffordert, zügig eine politische Lösung bzgl. der Ausweitung der Seenotrettung im Mittelmeer und der Aufnahme von aus Seenot geretteten Flüchtlingen auf europäischer Ebene, z.B. durch eine Neuauflage des Relocation-Programms mit deutlich verringerten Aufnahmehürden, herbeizuführen,
  6. er das NRW-Flüchtlingsministerium und das Bundesinnenministerium bittet, die Möglichkeiten der Aufenthaltsgewährung nach § 23 Abs. 1 bzw. Abs. 2 AufenthG für den Personenkreis der Seenotgeretteten zu nutzen und auszuschöpfen.

 

Begründung:

In den vergangenen 20 Jahren sind viele Tausend Menschen bei ihrer Flucht über das Mittelmeer gestorben. Allein 2018 sind nach IOM-Angaben 2.241 Opfer dokumentiert. Die Dunkelziffer dürfte noch wesentlich höher sein.

Die Regelungen der Europäischen Menschenrechtskonvention, u.a. auch Art. 3 EMRK (Verbot der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung) sowie das Verbot der Ausweisung oder Zurückweisung politisch Verfolgter (Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention) gelten auch im Mittelmeer.

Die EU-Staaten (und auch Schiffe) sind verpflichtet, diese Regelungen einzuhalten und umzusetzen. Es sollten seitens der EU und damit auch Deutschlands dement-sprechende Anstrengungen unternommen werden, Menschen aus Seenot zu retten. Das Recht auf Leben geht allem anderen vor.

Die faktische Verschiebung der europäischen Grenzen nach Nord- bzw. Westafrika und in die Subsahara und das Paktieren mit instabilen oder korrupten Staaten begünstigen weitere Menschenrechtsverletzungen und auch Machenschaften von Schlepperbanden. Wer Schleppern wirklich das Handwerk legen will, muss in diesen Ländern Demokratie und soziale Gerechtigkeit stärken und vor allem für sichere Fluchtwege sorgen.

Die geretteten Menschen müssen auf die EU-Staaten gerecht verteilt werden. Eine solche Verteilung findet gegenwärtig nicht statt. Nach BMI-Angaben wurden 208 lediglich 115 aus Seenot gerettete Menschen in Deutschland aufgenommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ludger Kineke (CDU), Caroline Lünenschloss (CDU), Klaus Jürgen Reese (SPD), Yazgülü Zeybek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Paul Yves Ramette (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Gerd-Peter Zielezinski (DIE LINKE), Susanne Herhaus (DIE LINKE

Fraktionsvorsitzende*r