Resolution – Modellprojekt Cannabis in Wuppertal
Antrag an den Hauptausschuss am 14.11.2018 und den Rat der Stadt Wuppertal am 19.11.2018
Die Antwort der Verwaltung finden Sie hier:
Antwort Resolution Cannabis 00233955 Anlage 1 zu Antwort Resolution Cannabis 00234044 Anlage 2 zu Antwort Resolution Cannabis 00234045 Anlage 3 zu Antwort Resolution Cannabis 00233962 Anlage 4 zu Antwort Resolution Cannabis 00233963
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Hauptausschuss und Rat der Stadt Wuppertal mögen folgenden Beschluss fassen:
1. Die Stadt Wuppertal setzt sich dafür ein, dass ein wissenschaftliches Forschungsprojekt zu einer kontrollierten Abgabe von Cannabis unter medizinischen, gesundheitlichen und sozialen Aspekten sowie unter Einhaltung des Jugendschutzes ermöglicht wird. Hierzu werden Bundesregierung und Bundestag aufgefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Genehmigung eines wissenschaftlichen Forschungsprojektes nach § 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz (s.u.) zu vereinfachen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie ein entsprechendes wissenschaftliches Forschungsprojekt in Wuppertal realisiert werden kann.
3. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, insbesondere auf Ebene der kommunalen Spitzenverbände die zukünftige Entwicklung und Bestrebungen zur Entkriminalisierung des Cannabiskonsums aktiv zu begleiten und hieraus weitere Konsequenzen für Wuppertal abzuleiten.
Begründung:
Prohibition und Repression sind als drogenpolitische Instrumente insbesondere bei Cannabis offenbar gescheitert. Es wird Zeit, neue Wege zu erproben. Die internationale Entwicklung legt nahe, dass eine Regulierung des Cannabismarktes mittelfristig auch in Deutschland wahrscheinlich ist. Dann wird es darauf ankommen, optimale Bedingungen zu schaffen, bei denen Jugend- und Verbraucherschutz sowie Präventionsarbeit einen hohen Stellenwert haben. Die Stadt Wuppertal könnte sich an dieser Entwicklung aktiv beteiligen und erforschen, inwieweit ein regulierter Markt der Versorgung der Konsumenten auf dem Schwarzmarkt überlegen sein kann.
§3 BtMG bietet grundsätzlich die Möglichkeit für Forschungsprojekte im Drogenbereich. Bei der Heroinvergabe in sieben Städten an 1.000 Abhängige wurde diese Vorschrift erfolgreich angewendet.
Bisherige Anträge für Cannabis-Modellversuche anderer Städte (Münster, Berlin Friedrichshain-Kreuzberg) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führten bisher jedoch zur Ablehnung. Die Erstellung eines eigenen aufwendigen Antrags inklusive Forschungsdesign für die Stadt Wuppertal lohnt sich deshalb erst, wenn es einen klaren rechtlichen Rahmen für solche Modellprojekte gibt. Wir setzen uns daher dafür ein, zusammen mit anderen interessierten Städten auf eine Vereinfachung der Zulassung eines wissenschaftlichen Modellprojektes auf Bundesebene hinzuwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Ilona Schäfer Marc Schulz
Stadtverordnete Fraktionsvorsitzender
—Als Wortlaut—
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz – BtMG) § 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
(1) Einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte bedarf, wer
1. Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, erwerben oder
2. ausgenommene Zubereitungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) herstellen will.
(2) Eine Erlaubnis für die in Anlage I bezeichneten Betäubungsmittel kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen.