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Resolution Landespersonalvertretungsgesetz

14. Februar 2007

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Landesregierung beabsichtigt, das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW) deutlich abzuschwächen. So sollen Mitbestimmungsrechte bei Umsetzungen, befristeten Arbeitsverhältnissen, Kündigungen sowie bei Privatisierungen und Technikeinsatz fallen bzw. drastisch eingeschränkt werden. Daneben soll ein Personaleinsatzmanagement (PEM)eingeführt werden, mit dem Beschäftigte der Landesdienststellen ohne Mitbestimmung des Personalrates versetzt werden sollen, um einen landesweiten flexiblen Personaleinsatz zu gewährleisten und Personalabbau zu fördern.

Der Rat der Stadt Wuppertal möge daher beschließen:

Resolution
an die Landesregierung NRW:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

die gleichberechtigte Mitbestimmung von Unternehmen und Arbeitnehmern bei der Gestaltung der wirtschaftlichen und sozialen Ordnung war und ist Grundlage für Erfolg und Geschlossenheit unseres Landes. Sie wurde folgerichtig in die NRW-Landesverfassung aufgenommen. Mitbestimmung auf Augenhöhe bei der Umsetzung zukunftsträchtiger Reformvorhaben und der Demokratisierung des Wirtschaftslebens, darauf zielten die einstimmigen Beschlüsse von CDU, SPD und FDP bei der Neufassung des Landespersonalvertretungsgesetzes 1974 ab.

Mit verantwortlichem Handeln stellen Personalräte in öffentlichen Verwaltungen auch heute sicher, dass die unterschiedlichsten Interessen von Arbeitnehmern zu gemeinsamen Positionen zusammengeführt und in Entscheidungsprozesse von Politik und Verwaltung einbezogen werden. Personalräte genießen das Vertrauen der Belegschaft und sind deshalb die ersten Ansprechpartner der Beschäftigten. Sie sorgen für den sozialen Frieden in den Verwaltungen, machen oft aufgrund ihrer fachlichen Detailkenntnisse frühzeitig auf Fehlentwicklungen aufmerksam und tragen so zum Wohl der Dienststellen bei.

Richtig ist, dass das LPVG einer Weiterentwicklung bedarf. Der Rat der Stadt Wuppertal setzt sich deshalb für Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen bei fortschreitenden Organisationsänderungen und Umstrukturierungsprozessen des ÷ffentlichen Dienstes im Sinne einer prozesshaften Begleitung durch Personalräte ein.

Mit der Tarifreform im ÷ffentlichen Dienst wurde den Personalvertretungen mehr Verantwortung in tarifpolitischen Fragen (z. B. Leistungsvergütung, Arbeitszeitflexibilisierung und Qualifizierung) übertragen. Nur starke und qualifizierte Personalräte können diese Themen im Sinne einer modernen und dienstleistungsorientierten Verwaltung platzieren und gemeinsam mit den Verwaltungsspitzen weiter bewegen.

Wir fordern Sie als Ministerpräsidenten dieses Landes auf, sich für den Erhalt der betrieblichen Demokratie im ÷ffentlichen Dienst und der damit verbundenen Mitbestimmungsrechte einzusetzen. Dazu bedarf es eines konstruktiven Dialogs mit den Gewerkschaften und den Interessenvertretungen der Beschäftigten. Dieser ist aus unserer Sicht nicht hinreichend geführt worden. Ein neues Personalvertretungsrecht wird nur dann trägfähig sein, wenn es nicht im Konflikt gegen Interessenvertretungen und Beschäftigte verändert, sondern gemeinsam mit den Akteuren weiter entwickelt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Simon, CDU-Fraktion
Fraktionsvorsitzender

Klaus Jürgen Reese, SPD-Fraktion
Fraktionsvorsitzender

Gerta Siller, Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Fraktionssprecherin

Peter Vorsteher, Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Fraktionssprecher

Gerd-Peter Zielezinski, Fraktion Linkspartei.PDS
Fraktionsvorsitzender