Resolution für eine wirksame Lösung des Altschuldenproblems
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und Freie Wähler zur Sitzung des Rates der Stadt Wuppertal am 22.06.2020
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und Freie Wähler beantragen, der Rat der Stadt Wuppertal möge in seiner Sitzung am 22. Juni 2020 wie folgt beschließen:
Der Rat der Stadt Wuppertal begrüßt das von der Berliner Koalition beschlossene Konjunkturprogramm zur Bewältigung der aktuellen Krise, in dem den Städten und Gemeinden umfangreiche finanzielle Hilfen zum Ausgleich der Corona-Folgen bereitgestellt werden. Hierzu zählen der Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle im laufenden Jahr und vor allem die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft, die gerade unserer Stadt mit zahlreichen Hilfeempfängern eine dauerhafte, strukturelle Entlastung verschafft.
Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“, in dem sich 70 Mitgliedskommunen mit insgesamt neun Millionen Einwohnern zusammengeschlossen haben, bedauern wir aber ausdrücklich, dass sich der Bund nicht zugleich auf eine zeitnahe Lösung des Altschuldenproblems verständigen konnte.
Unter diesen Umständen sind die vom Grundgesetz zur auskömmlichen Finanzausstattung der Kommunen verpflichteten Länder jetzt gefordert. Wir erinnern daher die nordrhein-westfälische Landesregierung an ihre Zusage zur Beteiligung des Landes am Abbau der kommunalen Altschulden und erwarten, dass nun kurzfristig ein eigenes Konzept für die Lösung des Altschuldenproblems entwickelt und umgesetzt wird, wie es andere Bundesländer schon getan haben. Zur Wiederherstellung der vom Grundgesetz geforderten Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse muss die Landesregierung jetzt unverzüglich eine eigene wirksame Lösung schaffen.
Die Unterstützung des Bundes im Sozialbereich hilft uns, neue Schulden zu vermeiden. Daraus ergeben sich aber keine oder allenfalls sehr geringe Überschüsse, um Altschulden tilgen zu können. Auch das Risiko steigender Zinsen darf nicht allein den Kommunen aufgebürdet werden. Ein gemeinsamer, von den Kommunen, den Ländern und dem Bund getragener Altschuldenfonds mit einer langfristig niedrigen Verzinsung der Schulden könnte die Kommunen vom Kostenrisiko steigender Zinslasten befreien und einen wichtigen Beitrag zur Bedienung und zum Abbau der Altschulden leisten. Ein solches Entschuldungskonzept sollte die vollständige Tilgung der Kassenkredite innerhalb der nächsten 30, maximal 35 Jahre vorsehen. Dazu stehen ohnehin schon mindestens die 440 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, die nicht mehr für den Stärkungspakt benötigt werden.
Allerdings wäre nichts gewonnen, wenn es zwar eine Lösung für die Altschulden gäbe, jedoch keine Lösung für die strukturellen Herausforderungen in unserem städtischen Haushalt. Deshalb ist es gut, dass sich die vorgesehene Entlastung bei den Kosten der Unterkunft nicht allein auf die Folgen der Corona-Krise beschränkt, sondern dauerhaft und dynamisch angelegt ist.
Die Entscheidungen der Bundesregierung entfalten dann ihre volle Wirkung, wenn die Kommunen von der Altschuldenlast befreit werden. Im Interesse einer langfristigen Perspektive und einer Garantie für die künftige Handlungsfähigkeit brauchen wir beides: den Abbau der Altschulden und eine ursachenadäquate Neuordnung der Soziallasten, um neue Schulden zu vermeiden. In der Corona-Pandemie haben wir vor Ort die Entscheidungen von Bund und Land engagiert und zuverlässig umgesetzt. Nur durch konsequentes und umsichtiges Handeln sind wir in der Bekämpfung der Pandemie so weit vorangekommen. Jetzt aber erwarten wir die Solidarität des Landes, um die Daseinsvorsorge in unserer Stadt auf Dauer zu sichern.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jörg Herhausen Ludger Kineke
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Klaus Jürgen Reese
Fraktionsvorsitzender
Anja Liebert
Fraktionsvorsitzende
Susanne Herhaus Gerd-Peter Zielezinski
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender
Ralf Wegener
Fraktionsvorsitzender
Begründung
(erfolgt mündlich)