Regulierung von E-Scootern in Wuppertal
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Haupt- und Personalausschuss am 19.02.2026 und an den Rat der Stadt Wuppertal am 23.02.2026
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, der Haupt- und Personalausschuss sowie der Rat der Stadt mögen folgenden Beschluss fassen:
Der Antrag VO/0208/26, Regulierung von E-Scootern in Wuppertal, wird um folgende zwei Punkte ergänzt:
- Die Bedingungen zur Sondernutzungserlaubnis werden um eine Obergrenze für Fahrzeuge ergänzt, welche gleichmäßig oder ungleichmäßig auf die Anbieter verteilt werden kann. Die Möglichkeit zu dieser Maßnahme ist in der Kooperationsvereinbarung mit den Anbietern bereits festgehalten. Die Höhe der Obergrenze ist mit den Anbietern zu besprechen und dem Ausschuss zur Abstimmung vorzulegen.
- Die Bedingungen zur Sondernutzungserlaubnis werden um eine verbindliche Quote für Fahrräder von 10% der Fahrzeuge ergänzt.
Begründung:
Im Ausschuss für Verkehr wurde der o.a. Antrag um die ersten beiden Punkte des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, VO/0205/26, Verbesserungen im Bereich der Mikromobilität, ergänzt und mit sehr großer Mehrheit beschlossen.
Dieser Entscheidung des Verkehrsausschusses sollten auch der Haupt- und Personalausschuss sowie der Rat der Stadt folgen.
Mit freundlichen Grüßen
Denise Frings Timo Schmidt
Fraktionsvorsitzende Stadtverordneter