Radweg entlang der L 74 zwischen Buchenhofen und Wanderparkplatz Müngsten
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Verkehrsausschuss am 06.12.2022
Sehr geehrter Herr Ugurman,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Verkehr beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird gebeten, den Landesbetrieb Straßen NRW zu bitten, folgende Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation bezüglich des Geh- und Radweges entlang der L 74 zwischen Buchenhofen und Müngsten zu prüfen:
a.) Es sollte geprüft werden, ob für die Oberfläche des Geh- und Radweges eine durchgehende Erneuerung oder zumindest punktuelle Ausbesserung notwendig und möglich ist.
b.) Dabei sollte auch geprüft werden, ob die Breite dieses Weges noch den heutigen Anforderungen entspricht und ob und wie der Weg (zumindest außerhalb der Wupperbrücken) verbreitert werden kann.
c.) Ferner sollte überprüft werden, ob mittel- oder langfristig zwischen Sonnborner Kreuz und Kohlfurth eine 4-streifige Verkehrsführung auf der L 74 notwendig ist, oder ob im Sinne der anstehenden und notwendigen Verkehrswende die wupperseitige Fahrbahn generell für den zunehmenden Radverkehr zur Verfügung gestellt werden kann.
Begründung
Im Sommer 2022 wurden mehrere Streckenabschnitte der KFZ-Fahrbahn der L 74 zwischen Kohlfurth und Müngsten saniert. Leider wurde der vor allem im südlichen Abschnitt zwischen Kohlfurth und Müngsten in einem teilweise sehr schlechten Zustand befindliche Geh- und Radweg nicht gleich mit saniert. Seit Eröffnung der Nordbahntrasse und dem vermehrten Gesundheits- und Umweltbewusstsein vieler Menschen, wird auch in Wuppertal und Umgebung das Fahrrad immer mehr genutzt. So verzeichnet auch der Geh- und Radweg, der lange Jahre eher geringe Nutzerzahlen aufwies, immer mehr Radler, die sich den nicht sehr breiten Weg mit Spaziergänger*nnen teilen müssen.
Außerdem ist der Weg teilweise noch mit Betonplatten belegt, die für den Radverkehr unangenehm zu befahren sind.
Darüber hinaus sollte aus unserer Sicht überprüft werden, ob mittel- oder zumindest langfristig die Vierstreifigkeit der L 74 im Abschnitt Sonnborner Kreuz bis südlich der Ortslage Kohlfurth noch zeitgemäß und notwendig ist. Dieser Ausbau wurde damals in dieser Form vorgenommen, weil es weitergehende Planungsüberlegungen gab, die L 74 im Bereich südlich Kohlfurt an die in den 1970iger Jahren geplante Bundesautobahn A 31 anzubinden und diese dann weiter südlich mit der A 1 zu verknüpfen. Da diese Planungen u.E. nicht mehr Bestandteil des aktuellen Bundesverkehrswegeplanes sind, sehen wir auch die Notwendigkeit der Vierstreifigkeit der L 74 als nicht mehr zwingend gegeben. Deshalb sollte hier alternativ eine Nutzung der westlichen Fahrbahn für den Radverkehr geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Timo Schmidt Rainer Widmann
Mobilitätspolitischer Sprecher Stadtverordneter