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Radverkehrsförderung

5. Mai 2021

Neufassung – Gemeinsamer Antrag von SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und Die Linke zum Rat der Stadt Wuppertal am 10.05.2021 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bis zum Jahre 2023 werden aus Bundesmitteln fast 1,5 Milliarden Euro in den Radverkehr investiert. Der Presse ist zu entnehmen, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Son­dermittel stark nachgefragt werden und schon in den ersten drei Monaten von anderen Städten und Gemeinden zahlreiche Förderanträge gestellt wurden. Die Stadt Wuppertal hat hier bislang nach unseren Informationen keine Anträge eingereicht. Vor diesem Hintergrund und im Sinne des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes (FaNaG NRW) beantragen die Frak­tionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke, der Rat der Stadt möge wie folgt beschließen:

  1. Die Verwaltung schafft kurzfristig die organisatorischen und personellen Vorausset-zun­gen, um die von Bund und Land bereitgestellten Fördermittel für den Radverkehr zu beantragen und abzurufen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens zur Sitzung des Ausschusses für Verkehr am 24.08.2021 ein entsprechendes Konzept vorzulegen, das eine schnelle Umset­zung förderfähiger Radverkehrsmaßnahmen vorrangig im Rahmen des Radver­kehrskonzeptes der Stadt Wuppertal mit Planung, Antragstellung, Bauleitung und Abrechnung sicher­stellt.
  3. Soweit die derzeitige Personalausstattung in den Fachdienststellen hierfür nicht aus­reicht, sind zunächst Umschichtungen im zuständigen Ressort bzw. Geschäftsbe­reich zu prüfen und zu veranlassen. Sofern dies aus sachlichen Gründen nicht mög­lich sein sollte, prüft und veranlasst die Verwaltung geschäftsbereichsübergreifende Personalmaßnahmen. Die Sicherstellung der rechtzeitigen Antragstellung im Sinne der Ziffer 1 ist dabei mit hoher Priorität zu behandeln.
  4. Mittelfristig sind die Voraussetzungen für eine vorausschauende Planung von Rad-ver­kehrsmaßnahmen zu schaffen, die im Bedarfsfall eine kurzfristige Beantra­gung von Fördermitteln ermöglicht.
  5. Soweit möglich ist die Beauftragung externer Planungsbüros – auch bei der Beglei­tung von Maßnahmen – zu prüfen.
  6. Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehr
    einen Überblick über die Verwendung der im Haushalt 2020/2021 zusätzlich für den Radverkehr bereitgestellten Mittel zu geben.
  7. Die Verwaltung wird gebeten, spätestens im 3. Quartal darzulegen, welche Haus-halts­mittel perspektivisch für die Umsetzung bzw. Sicherstellung der unter den Punkten 1.-5. genannten Maßnahmen erforderlich sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Klaus Jürgen Reese  
Fraktionsvorsitzender  
   
Ludger Kineke Caroline Lünenschloss
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende
   
Yazgülü Zeybek Dr. Frank ter Veld
Fraktionsvorsitzende Stadtverordneter
   
Alexander Schmidt  
Fraktionsvorsitzender  
   
Susanne Herhaus Gerd-Peter Zielezinski
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender
 

 

 

Begründung

Eine dpa-Meldung vom 28. April 2021 macht deutlich, dass für die Förderung des Radver­kehrs gegenwärtig in Bund und Land so viele Fördermittel bereitstehen wie niemals zuvor. Hierzu zählen u.a. der Ausbau von Fahrradstellplätzen, Radwegen und Radschnellwegen sowie nicht zuletzt Maßnahmen für eine verbesserte Verkehrssicherheit. Die Förderung des Radverkehrs ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und verfolgt das Ziel, Deutschland bis 2030 zum Fahrradland zu entwickeln.

Zahlreiche Kommunen haben hier bereits die Initiative ergriffen, so dass allein in den ersten drei Monaten rund 150 Kilometer neue Radwege und fast 1.800 Fahrradstellplätze beantragt wurden. Eine Rücksprache im zuständigen Ressort der Stadtverwaltung hat ergeben, dass in Wuppertal aufgrund der knappen Personalressourcen bisher keine Anträge eingereicht werden konnten. Während sich zum Beispiel in der Landeshauptstadt Düsseldorf fast zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich – zum Teil stadtbezirksorientiert – dem Radverkehr widmen, stehen in Wuppertal aktuell lediglich 1 ½ Stellen zur Verfügung. Unter diesen Vo­raussetzungen ist eine Planung, Beantragung, Begleitung und Abrechnung weiterer Radver­kehrsmaßnahmen nicht zu realisieren. An sogenannte „Schubladenpläne“ für einen kurzfris­tigen Fördermittelabruf ist unter diesen Umständen erst recht nicht zu denken. Die zustän­dige Fachdienststelle der Verwaltung sieht sich mit zahlreichen, mitunter sehr zeitaufwändi­gen Aufgaben konfrontiert, die für sich betrachtet unter den gegebenen Umständen mit dem vorhandenen Personal schon kaum zu bewältigen sind. Hierzu zählen u.a. auch die Weg­weisung, die Errichtung von Radabstellanlagen, die Beteiligung von Gremien und Bezirks­vertretungen, aber nicht zuletzt auch die zunehmende Bearbeitung von Anfragen und Stel­lungnahmen.

Im aktuellen Haushalt stehen 1,4 Millionen Euro für investive Maßnahmen im Radverkehr und 20.000 Euro im konsumtiven Bereich zur Verfügung. Der Effekt für eine verbesserte Radinfrastruktur in unserer Stadt wäre ungleich größer, wenn Anteile der hier bereitgestell­ten Mittel als Eigenanteil für Maßnahmen eingesetzt werden könnten, die Gegenstand der Förderung mit Bundes- und Landesmitteln sind.