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Prüfauftrag Gebühren für Außengastronomie auf städtischen Flächen

2. November 2021

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Betriebsausschuss WAW am 09.11.2021

 

Sehr geehrter Herr Reese,

die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungssteuerung und Betriebsausschuss WAW am 14.12.2021 zu prüfen, ob und wie eine Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Wuppertal – Sondernutzungssatzung – vom 20.12.2001 (in der Fassung vom 9.4.2009) zum Inkrafttreten ab 01.01.2022 unter Berücksichtigung folgender Anforderungen bei der Außengastronomie vorgenommen werden kann:

  1. Kostenneutralität (Vergleich der Einnahmen der Stadt 2019 – 2022)
  2. Degressive Preise für zusätzliche Flächen, um eine Verkleinerung von während der Pandemie neu geschaffenen Flächen aus Kostengründen abzuwenden
  3. Bezahlung der Gebühren bei langfristiger Nutzung auch monatsweise

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Betriebsausschuss WAW wird in seiner Sitzung am 14.12.21 ein Bericht zum Ergebnis der Prüfung einschließlich Umsetzungsvorschlägen zu den oben genannten Punkten und je nach Ausgang der Prüfung eine beschlussfähige Drucksache über die Satzungsänderung vorgelegt, so dass diese ggf. noch in der Ratssitzung am 21.12.21 beschlossen werden und zum 01.01.2022 in Kraft treten könnte.

 

Begründung:

Angesichts der starken Einschränkungen und Abstandsgebote während der Pandemie konnten viele Gastronomiebetriebe die Möglichkeit nutzen, zusätzliche Außenflächen für die Außengastronomie herzurichten. Einige haben eigens dafür Konstruktionen auf den freien und Parkflächen errichtet, um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten. So konnte die Stadt Wuppertal die Gastronomiebetriebe während der Corona-Einschränkungen unterstützen.

Mit einer Änderung der Satzung möchten wir vermeiden, dass Gastronomiebetriebe die während der Pandemie zusätzlich geschaffenen Außengastronomieflächen aus Kostengründen wieder aufgeben müssen, sobald die Gebühren wieder erhoben werden.

Daher schlagen wir vor, dass eine Änderung der Satzung dahingehend wirkt, die Gebühren für die Außengastronomie pro Quadratmeter zu reduzieren. Durch die zusätzlich geschaffenen Flächen ist es somit möglich, gleichzeitig die Höhe der städtischen Gesamteinnahmen aus der Sondernutzung für Außengastronomie auf Vor-Pandemie-Werten beizubehalten.

Im Hinblick auf die Planungssicherheit kann die Änderung der Satzung nicht bis zur Verabschiedung des städtischen Haushalts im Frühjahr 2022 warten und sollte noch in diesem Jahr beschlossen werden.

 

 

Klaus Lüdemann                                Yazgülü Zeybek

Stadtverordneter                                Fraktionsvorsitzende

 

Gregor Ahlmann                                Ludger Kineke

Stadtverordneter                                Fraktionsvorsitzender