Parkplätze und andere öffentliche Freiflächen für Außengastronomie nutzen
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN , an den Hauptausschuss am 17.06.2020 und an den Rat der Stadt Wuppertal am 22.06.2020
Zu TOP 6.9 Aussetzung der Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie sowie der Satzung zur Erhebung einer Infrastrukturförderabgabe
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen, Hauptausschuss und Rat der Stadt mögen folgenden Beschluss fassen:
1. Alle Betriebe mit gastronomischem Angebot, denen es aus Platzgründen bislang nicht gestattet war, eine Außengastronomie zu betreiben, sollen künftig die Möglichkeit erhalten, gegen Gebühr Pkw-Stellplätze oder öffentliche Freiflächen vor oder in der unmittelbaren Nähe zu ihrem Lokal anzumieten. Auch eine Erweiterung der bestehenden Außengastronomie soll auf diese Weise möglich werden.
2. Für den Rest des Jahres 2020 werden keine Gebühren für die Stellplätze/Freiflächen erhoben.
3. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, wie und in welchem Umfang den örtlichen Schaustellerbetrieben geholfen werden kann, die von den Auswirkungen der gegenwärtigen Krise ebenfalls in besonderer Weise betroffen sind.
4. Die Verwaltung wird gebeten, zum frühest möglichen Zeitpunkt eine Änderung der dafür notwendigen Satzungen zur Umnutzung von Parkplätzen und anderen öffentlichen Freiflächen vorzunehmen.
5. Die Genehmigung von Anträgen durch die Verwaltung soll möglichst kurzfristig und unbürokratisch erfolgen.
6. Für das kommende Jahr wird die Verwaltung gebeten, ein Konzept zu erstellen, das die Umwidmung der Stellflächen im gesamten Stadtgebiet vereinheitlichen und ausdehnen soll.
Begründung:
Gastronom*innen erhalten durch diese Regelung die Möglichkeit, mehr Außengastronomie anzubieten. Ein vielfältiges und reiches außengastronomisches Angebot ist wesentlicher Bestandteil eines wünschenswert lebendigen Stadtquartiers und stärkt den Standort Wuppertal.
Durch die Corona-Pandemie sind viele gastronomische Betriebe auch in finanzielle Engpässe geraten. Gäste müssen weiter auseinander sitzen und den notwendigen Abstand einhalten, um eine Ansteckungsgefahr zu vermeiden. Dadurch können weniger Gäste kommen, die Kalkulation gerät bei vielen Betrieben in eine gefährliche Schieflage.
Die Sommersaison hat bereits begonnen, die Außengastronomie trägt zur Attraktivierung unserer Stadt bei.
Mit einer zusätzlichen Nutzung von Parkraum wird zumindest einem Teil der Restaurants und Cafés die Möglichkeit gegeben, mehr Gäste zu bewirten und die aktuellen finanziellen Einbußen abzumildern.
Eine entsprechende Regelung zur regulären Unterstützung der Außengastronomie wurde in Köln 2016 beschlossen, in Bonn wird das Verfahren in der Nordstadt bereits seit 2014 praktiziert.
Die zu größten Teil familiengeführten Schaustellerbetriebe haben mit den Auswirkungen der Krise ebenfalls in besonderer Weise zu kämpfen. Auch hier handelt es sich um Gebührenzahler. Ihre Veranstaltungen finden in der Regel auf öffentlichen Plätzen statt. Zahlreiche Veranstaltungen mussten aufgrund der bekannten Restriktionen bereits ausfallen. Selbst die Frage, ob und in welcher Weise eine Ausrichtung der diesjährigen Weihnachtsmärkte möglich ist, kann gegenwärtig nicht beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Liebert Yazgülü Zeybek Hans-Jörg Herhausen Ludger Kineke
Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende