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Optimierung der Ampelschaltung Kleeblatt / Bahnhofstraße für den Fußverkehr

5. Februar 2026

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an an den Ausschuss für Verkehr am 10.02.2026     

Sehr geehrter Herr Ugurman,

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Ausschuss für Verkehr möge folgenden Beschluss fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Schaltungen der folgenden Lichtsignalanlagen so anzupassen, dass diese für den Zeitraum der dort verkehrenden Busse genutzt werden können bis (24:00 Uhr)

  • Kleeblatt auf der Höhe der unteren Grifflenberg
  • Südstraße auf der Höhe Weststraße
  • Bahnhofstraße auf der Höhe Kölner Straße

Wenn möglich, sollen für diese Bedarfsampeln auch Maßnahmen ergriffen werden, um die Situation für den Radverkehr zu verbessern.

 

Begründung:

Die Lichtsignalanlagen sind von zentraler Bedeutung für die fußläufigen Verbindungen aus der Südstadt sowie für die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr.

Abgesehen von den kurzen Betriebszeiten ist insbesondere die Lichtsignalanlage am Kleeblatt derzeit so eingestellt, dass Fußgängerinnen und Fußgänger mit sehr langen Wartezeiten konfrontiert sind, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Dabei handelt es sich um eine zentrale Fußwegeverbindung vom Hauptbahnhof zur Universität. In der Folge ist häufig zu beobachten, dass zu Fuß Gehende die Fahrbahn trotz Rotlicht queren.

Die Fußgängerbedarfsampel an der Südstraße auf Höhe der Weststraße ermöglicht die Querung eines sechsspurigen Straßenabschnitts mit angrenzender Haltestelle aus Richtung Cronenberg. Trotz dieser besonderen und verkehrlich anspruchsvollen Lage ist die Anlage in den Abendstunden abgeschaltet. Da die Weststraße zudem Teil des Radverkehrskonzepts ist, sollte im Zuge einer Überprüfung auch berücksichtigt werden, wie der Radverkehr bei der Querung sinnvoll integriert werden kann.

Die Kreuzung an der Bahnhofstraße ist ebenfalls Bestandteil des Radverkehrskonzepts und ein wichtiger Baustein für die Anbindung des Quartiers an die Elberfelder Innenstadt. Neben der Überprüfung der Schaltzeiten wäre es notwendig, diese bereits als Radroute deklarierte Querung auch rechtlich für den Radverkehr nutzbar zu machen. Dies könnte beispielsweise durch die Freigabe des Bereichs vor der Stadthalle für den Radverkehr erfolgen, sodass diese Verkehrsart bei der Querung konsequent mitgedacht wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Timo Schmidt                                     Anika Reinshagen

Stadtverordneter                                Ausschussmitglied

Verkehrspolitischer Sprecher