Niederschlagswasserversickerung auf privaten Grundstücken – Anschluss- und Benutzerzwang prüfen
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Umwelt am 08.06.2022, an den Hauptausschuss am 20.06.2022 und an den Rat der Stadt Wuppertal am 21.06.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Christenn,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, des Hauptausschusses und des Rates mögen beschließen:
- Die Verwaltung prüft die Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwang an das städtische Kanalsystem bei geeigneter nach den Regeln der Technik ausgeführter Niederschlagsversickerungen auf privaten Grundstücken.
- Die Verwaltung prüft, welche technischen Voraussetzungen für eine Versickerung gegeben sein müssen, inwiefern hier eine Genehmigung/Abnahme der Anlagen erforderlich ist, und welche Unterstützung hier (z.B. durch Information und Beratung) geleistet werden müsste, damit ein ökologisch wie technisch guter Zustand (im Sinne einer Verbesserung) erreicht wird.
- Solange die Verwaltung die neuen Regelungen prüft, sollen im Rahmen eines Moratoriums., keine Betreiber*innen von funktionierenden Versickerungsanlagen gezwungen werden, ihre Grundstücke an den Kanal anzuschließen. Dies soll auch für Anlagen, die sich derzeit in einem schwebenden Genehmigungsverfahren befinden, gelten.
- Die Verwaltung prüft die Einführung von „virtuellen Regenwassergebühren“ für Grundstücksbesitzer*innen, die das Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück versickern lassen wollen.
Begründung:
Im Klimaschutzkonzept der Stadt Wuppertal mit integriertem Handlungsfeld Klimafolgenanpassung wird unter Punkt 1.9 die Niederschlagswasserversickerung in privaten oder gewerblichen Bereichen thematisiert. Der Rat der Stadt hat sich darüber hinaus dazu bekannt, Wuppertal zur Schwammstadt entwickeln zu wollen.
Vor diesem Hintergrund muss geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen eine Förderung der Versickerung von Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück umgesetzt und der Anschluss- und Benutzerzwang des Kanalnetzes diesbezüglich aufgehoben werden kann. Aktuell müssen sich Grundstücksbesitzer*innen, die bisher das Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück versickern lassen konnten, auf Grundlage der Abwasserbeseitigungsatzung an das Kanalisationsnetz anschließen. Der Anschluss an das Kanalsystem verursacht zum Teil hohe Kosten für die Grundstücksbesitzer*innen. Ein Moratorium würde auch die Verwaltung bei der Durchsetzung des Anschlusszwanges entlasten.
Die Vorteile der Versickerung auf dem eigenen Grundstück liegen auf der Hand: die Entwässerungssysteme werden entlastet, durch die Verdunstung des Wassers wird eine Kühlung der Umgebung und eine Hitzereduktion erreicht sowie im Falle eines Starkregenereignisses werden Überschwemmungsschäden reduziert. Um Einnahmeverluste und eine Erhöhung der Regenwassergebühren zu vermeiden und um die Allgemeinheit nicht übermäßig zu belasten, soll geprüft werden, ob Grundstücksbesitzer*innen „virtuelle Gebühren“ zahlen könnten, um weiterhin einen Beitrag zum solidarischen Gebührenmodell bei der Niederschlagsbeseitigung zu leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Theuermann Paul Yves Ramette
Stadtverordnete Fraktionsvorsitzender