Neubau des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Nächstebreck, Linderhauser Str. 58
Gemeinsamer Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit und Betriebsausschuss ESW am 17.02.2021
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Spiecker,
die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, der Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit möge in seiner Sitzung am 17.02.2021 beschließen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung auf die nächste turnusmäßige Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit am 28.04.2021 einen Bericht über den aktuellen Sachstand zur Standortsuche und den Neubau des Feuerwehrhauses (Gerätehaus) der Freiwilligen Feuerwehr Nächstebreck abzugeben.“
Mit freundlichen Grüßen
Christian Wirtz, Stadtverordneter
Sprecher der CDU-Fraktion
Sascha Carsten Schäfner, Stadtverordneter
Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Begründung:
Das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Nächstebreck befindet sich in einem desolaten Zustand und ist abgängig. Die letzten Reparaturmaßnahmen stammen aus dem Jahr 2000 (Drucks. 2620/00) und haben die Mängel nur teilweise abgestellt. Die Fahrzeughallen entsprechen in ihren Abmessungen weiterhin nicht den DIN- und UVV- Vorschriften. So gibt es immer noch keine schwarz-weiß-Trennung (Spind- und Umkleidebereich). Der damals erstellte Anbau ist mängelbehaftet, die Risse im Gebäude dehnen sich weiterhin aus, was an den Gipsmarken zu erkennen ist. Zudem wurde 2016 ein TLF beschafft, welches von den Abmaßen so groß ist, dass ein gefahrloses Einparken unmöglich ist. Dies geht aus den aktuellen Protokollen des Arbeitsschutzes hervor. Derzeit ist ein Rüstwagen in der Beschaffung, welcher in keinen der vorhandenen Stellplätze passt. Die Planungsversuche einer Hallenverlängerung scheiterten sowohl am Baurecht wie auch am Arbeitsschutz. Daher besteht dringender Handlungsbedarf.
Der Standort Nächstebreck, der durch städtische Wohnbebauung, Schulen und Altenheime, große Industrieflächen und die Anschlüsse der Autobahnen A 1, A 43 und A 46 geprägt ist, muss auch zukünftig über ein Gerätehaus verfügen, welches den Vorschriften entspricht.
Im aktuellen Haushalt sind für die Planung eines neuen Gerätehauses 50.000 Euro bereitgestellt. Insofern ist hierdurch die Absicht manifestiert, ein neues Gerätehaus zu planen.
Der derzeitige Standort kann die o.g. Mängel nicht mehr kompensieren, deshalb ist die Neuerrichtung – in unmittelbarer Nähe z.B. an der Silberkuhle – kurz- bis mittelfristig durchzuführen. Hierbei käme auch die Möglichkeit einer Fremdvergabe in Betracht.