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Neuaufstellung des Regionalplans

8. Mai 2012

Änderungsantrag  zu TOP 9.1, 9.2, 9.3 und 9.4 der Ratssitzung am 07.05.12

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Mitglieder der Rates der Stadt Wuppertal mögen folgende Änderungen (fett und kursiv geschrieben) zu TOP 9.1, 9.2, 9.3 und 9.4 beschließen:

TOP 9.1 Regionales Gewerbeflächenkonzept VO/0089/12 Neuformulierung zur Beschlussvorlage Seite 4:

Haltungen des Bergischen Städtedreiecks gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen

Im „Regionalen Gewerbeflächenkonzept“ werden zwei konkrete Haltungen des Bergischen Städtedreiecks gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen formuliert:

  1. Das Bergische Städtedreieck fordert auf Grundlage des Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes die Anpassung der Richtlinien hinsichtlich der faktischen Möglichkeit einer Förderung regionaler Gewerbestandorte in der neuen Ziel-2-Periode. U.a. sollen Gewerbebrachen unter 5 ha förderfähig werden.
  2. Die Ertüchtigung alter Gewerbestandorte soll durch Anpassung der Förderrichtlinien u.a. in den Bereichen Altlastensanierung und Denkmalpflegemittel erleichtert werden.

TOP 9.2 Regionales Positionspapier Wohnen VO/0090/12

Änderungen in der Beschlussvorlage auf den Seiten 4 + 5:

Aufgrund der Zielvorstellungen werden folgende Positionen des Bergischen Städtedreiecks gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf im Positionspapier formuliert:

(Reihenfolge 1. – 3. geändert)

  1. Die Priorität der künftigen Wohnbauentwicklung ist in der Innenentwicklung zu sehen. Dabei ist ein Schwerpunkt auf den Abbau des hohen Wohnungsleerstandes, auf die u.a. energetische Gebäudesanierung und auf Wohnumfeldverbesserungen in allen drei Städten zu legen. Familienfreundliche, alternsgerechte und barrierefreie Wohnstandorte mit hoher Qualität des Wohnumfeldes werden gesichert und entwickelt.
  2. Die Städte benötigen ausreichende Flächenreserven, um ein möglichst breites Spektrum an unterschiedlich nachgefragten Wohnbauflächen anbieten zu können. Trotz der Schwerpunktsetzung auf die Innenentwicklung können auf einzelne Arrondierungen sinnvoll sein. Und auf Flächenneuerschließungen nicht verzichtet werden.  Städtebaufördermittel des Landes und des Bundes für den Rückbau von Leerständen, für die Gebäudesanierung und für Altlastensanierungen potenzieller Wohnbauflächen sind erforderlich. Entsprechende Förderschwerpunkte des Bundes und des Landes sollen entwickelt und gestärkt werden.
  3. Die Bergischen Großstädte regen aufgrund der Kleinteiligkeit der Wohnbauflächen-potenziale, der topografischen Situation und der oftmals eingeschränkten Verfügbar-keit eine möglichst hohe Flexibilität bei der Siedlungsflächenausweisung in Form eines qualifizierten Flächenbedarfskontos inklusive Rückbaustrategien an.
  4. Vorhandene Infrastrukturen sollen ausgenutzt und gestützt werden durch vorrangige Entwicklung von Wohnbauflächen an leistungsstarken Verkehrsachsen [insbesondere SPNV].
  5. Das Bergische Städtedreieck geht davon aus, dass das quantitative Flächenangebot, dass den Kommunen zukünftig zur Verfügung steht, sich am bestehenden Regionalplan orientiert – auch wenn das Gutachten zur neuen landeseinheitlichen Bedarfsberech-nungsmethode noch aussteht.
  6. Bei den erkennbaren „Überschwappeffekten“ der dynamisch entwickelnden Düssel-dorfer Region sollte das Bergische Städtedreieck eine besondere Berücksichtigung bei der Zuordnung von Flächenbedarfskontingenten – insbesondere aufgrund der teilweise sehr guten Verkehrsverbindungen [speziell Bahnverbindungen] Richtung Düsseldorf und Köln erhalten. Nicht mehr attraktive, überdimensionierte und von Leerständen bedrohte Bestände sollten mit Unterstützung von Fördermitteln zurück gebaut werden.
  7. Das Bergische Städtedreieck sieht eine Verpflichtung zur Stärkung der Ballungskerne durch regionalplanerische Steuerung bei der Flächenbedarfsverteilung. Aufgrund erheblicher Flächenausweisungen in den ländlich geprägten Umlandgemeinden der Bergischen Großstädte ist es zu räumlichen Disparitäten gekommen, die zu schrumpfenden Kernstädten und zu wachsenden „Speckgürteln“ geführt haben. Die Ausweisung an Siedlungsflächen in Umlandgemeinden sollte sich daher am Eigenbe-darf orientieren [Ausnahme sog. „Überschwappeffekte“ des Großraums Düsseldorf]. Eine erhöhte Flächenkonkurrenz führt insbesondere bei geringen Bodenpreisen zur Abschöpfung von Nachfragepotenzialen aus den Zentren des Bergischen Städtedrei-ecks in die angrenzenden ländlich bzw. kleinstädtisch geprägten Räume. Die damit verbundene Umlenkung von Bevölkerung aus den Zentren muss durch regionalplane-rische Steuerung von Flächenkontingenten vermieden werden.
  8. Das Bergische Städtedreieck befindet sich am Rand der Planungsregion Düsseldorf und wird durch Flächenausweisungen angrenzender Planungsregionen [Köln, Arnsberg, Ruhrgebiet] beeinflusst. Eine abgestimmte Vorgehensweise in allen Planungsregionen NRW´s mit einer einheitlichen Flächenbedarfsberechnung [entsprechend dem Entwurf der Leitlinien zum Regionalplan] ist daher von besonderer Bedeutung.

TOP 9.3 Regionales Positionspapier Infrastruktur VO/0091/12 Änderungen in der Beschlussvorlage auf den Seiten 5 + 6:

  1. Profilierung der Region über ausgewählte Bildungs- und Forschungseinrichtungen
  • Ausbau eines differenzierten Angebotes an Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglich-keiten durch enge Zusammenarbeit in der Region zwischen der Bergischen Universität und der Wirtschaft. Ziel ist eine enge Orientierung an den Bedürfnissen der Region zur Beseitigung des Fachkräftemangels, insbesondere im gewerblich-technischen Bereich.
  • Etablierung der Region als Gesundheitsregion „Bergisches Land“ und Ausbau der hierfür notwendigen Infrastruktur entsprechend des im Entwurf befindlichen Förderantrages.
  • Stärkung der regional bedeutsamen außerschulischen Bildungs- und Lernstandorte Junior Uni in Wuppertal und Röntgenmuseum in Remscheid durch das Galileum Solingen [Planetarium und Sternwarte] sowie der Bergischen und der Remscheider VHS und der Industrie-Museen in der Region.
  • Schließung von „Bildungsketten“ in Bergischen Kompetenzfeldern [bspw. Werkstoff- und Oberflächentechnik, Erneuerbare Energien, Energien- und Ressourcenmanage-ment] durch Ausbau entsprechend notwendiger Bildungs- und Weiterbildungseinrich-tungen mit Auswirkungen auf die Infrastruktur [z.B. Bergische Gesellschaft für Ressourceneffizienz mbH].2. Punktueller Ausbau der Verkehrsinfrastruktur
  • Ertüchtigung Ausbau der L 419 in Wuppertal.
  • •        In Solingen Verlängerung der L 141n sowie Verlängerung der L405 und Weiterführung der B229n als leistungsfähiger Zubringer zum Autobahnkreuz Langenfeld.
  • Für Solingen Ertüchtigung und Ausbau der vorhandenen Anschlussstelle Solingen Langenfeld (B229/A3) sowie Umbau und Aufwertung der innerstädtischen Hauptverkehrsachse Konrad-Adenauer-Straße
  • Neubau B 51n und B 237n in Remscheid.
  • Aufwertung Verkehrsknoten „Polnische Mütze“ B 228 / L 357 in Haan aufgrund Aus-weisung neuer Gewerbegebiete mit entsprechendem Verkehrsaufkommen in Haan, Solingen und Wuppertal.
  • Aus- und Umbau regional relevanter Kreuzungen [z.B. in Remscheid in der Einmündung B 51 / B 229 Trecknase oder Kreuzung Eisernstein an L 51 / 81].
  • Verlängerung Regiobahnverbindung S 28 von Mettmann nach Wuppertal.
  • Ausbau des Angebotes an ICE-Halten im ICE-tauglich ausgebauten Solinger Hauptbahnhof.3. Erhalt und Qualifizierung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur
  • Neben angesprochenen Kreuzungsumbauten v.a. Sanierung des Kiesbergtunnels in Wuppertal.
  • Forderung der textlichen Positionierung hinsichtlich des Vorrangs der Investitionen in den Erhalt des Straßennetzes im Regionalplan durch eine Auflistung entsprechender Maßnahmen.
  • Einrichtung zusätzlicher Haltepunkte der RB 47 in Remscheid [Bereich Kremenholl / Honsberg sowie Mixsiepen] sowie Prüfung zusätzlicher Haltepunkte in Solingen (Schmalzgrube und Meigen).
  • Trotz zusätzlicher Haltepunkte Anfahrt des Haltepunktes Schaberg im bisherigen Takt – u.a. aufgrund der Bewerbung der Müngstener Brücke als Weltkulturerbe.
  • Weitere Nutzung stillgelegter Bahntrassen als Rad- und Wanderweg – Sicherung dieser Trassen auch für die Zukunft durch textliche Verpflichtung der Städte zum Erhalt stillgelegter Bahntrassen. Regional und überregional bedeutsame Radwege sind im Regionalplan zeichnerisch darzustellen. Dies gilt insbesondere für den Trassenverbund „Bergischer Panorama-Radweg“ mit Nordbahntrasse und Sambatrasse in Wuppertal, Korkenziehertrasse und Bergbahntrasse in Solingen sowie Werkzeugtrasse und Balkantrasse in Remscheid.4. Berücksichtigung der Zentrenstruktur bei der anstehenden Flächendiskussion
  • Besondere Berücksichtigung der polyzentralen Zentrenstruktur des Bergischen Städtedreiecks mit ihren starken Haupt- und Nebenzentren. Eine Ausweisung von großflächigem Einzelhandel mit zentrenrelevantem Sortiment wird außerhalb der bestehenden Zentren nicht angestrebt.
  • Keine Stärkung des an das Bergische Städtedreieck angrenzenden „Speckgürtels“ durch Ausweisung über den Eigenbedarf hinausgehender großflächiger Wohn- und Gewebegebiete mit neuen kostenintensiven Infrastrukturmaßnahmen in diesen Kommunen.
  • Stattdessen Stärkung der Zentren im Bergischen Städtedreieck, die verkehrsgünstig zu Autobahn und v.a. zu SPNV liegen und von den „Überschwappeffekten“ der stark prosperierenden Regionen Köln und Düsseldorf profitieren und somit auch ihre bestehende Infrastruktur auslasten können [z.B. Solingen-Ohligs und Wuppertal-Vohwinkel].
  • Intensive Abstimmungen mit den angrenzenden Bezirksregierungen, um auch in deren Planungsbereichen keine Stärkung von „Speckgürteln“ voranzutreiben.

TOP 9.4 Regionales Positionspapier Freizeitwirtschaft und Kulturlandschaft VO/0092/12
Änderungen in der Beschlussvorlage auf den Seiten 5 + 6:

  1. Freiraumverbund und Vernetzung von Stadt und Landschaft
  • Evaluierung der Veränderungen seit 1999, vorrangiger Erhalt und Weiterentwicklung des Freiraumverbundes bei der Verzahnung mit dem Siedlungsraum
  • Evaluierung der Veränderungen seit 1999, vorrangiger Erhalt und Weiterentwicklung des überregionalen Freiraumverbundes
  • Erhalt der landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen als Erholungslandschaft
  • Erhalt und Weiterentwicklung der Waldflächen als Erholungswald
  • Erhalt und Stärkung des Fließgewässersystems und Steigerung seines Erlebniswertes
  • Für Solingen Aufnahme der der Wupper und der Itter zulaufenden Bachtäler in den regionalen Freiraumverbund2. Wege durch die Region
  • Weiterentwicklung und überregionale Verknüpfung der Freizeitwege auf ehemaligen Bahntrassen [u.a. Bergischer Panorama-Radweg]
  • Erhaltung und Qualifizierung eines landschaftsverträglichen und nutzergerechten Wanderwegesystems und seine Verknüpfung in die Nachbarregionen hinein3. Entwicklung der prägenden Siedlungsbereiche unter besonderer Berücksichtigung der Baukultur
  • Behutsame Entwicklung des Bestandes bzw. Qualitätssicherung im Neubau
  • Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts für die baukulturelle Qualifizierung der Eingangsorte der Region und der Schnittstellen von Siedlung und Landschaft
  • Erhalt und Verknüpfung der landesweit / national bedeutsamen kulturellen Orte und Anlagen mit freizeitwirtschaftlicher / touristischer Bedeutung4. Leitbild, Konzepte und Strategien für die Region
  • Erarbeitung eines integriertes Entwicklungskonzepts für Kulturlandschaft [inkl. Baukultur] auf Landesebene unter Einbindung der verschiedenen Akteure
    [Anmerkung: Das Bergische Städtedreieck versteht sich zugehörig der Kulturlandschaft Bergisches Land und nicht – wie entsprechend der Gutachten von LVR/LWL – als Niederbergisch-Märkisches Land]
  • Entwicklung langfristiger Konzepte für naturverträgliche Erholungsnutzung um und an den entstehenden Wasserflächen des Kalkabbaus

 5. Steuerung von Investitionsvorhaben in die drei touristischen Zukunftsstandorte

  • Räumliche Bündelung der Förderung regional bedeutsamer privater Initiativen für landschaftsbezogene, freizeitwirtschaftliche Angebote im Bereich der touristischen Zukunftsstandorte

[Anmerkung: Die touristischen Zukunftsstandorte sind Tourismusschwerpunkt Müngsten-Burg, Tal der Wupper von Burg bis Leichlingen und von Oberbarmen bis Wuppertalsperre, Folgenutzung Deponie in Remscheid]

 6. Fachplan Landschaft und Tourismus zum neuen Regionalplan

Mit freundlichen Grüßen

Peter Vorsteher
Fraktionsvorsitzender

Bettina Brücher
Stadtverordnete

Der Antrag wurde abgelehnt.