Neuauflage des Kulturlandschaftsprogrammes
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Umwelt am 07.05.2019
Der Antrag wurde beschlossen.
Sehr geehrte Frau Brücher,
der Ausschuss für Umwelt möge in seiner Sitzung am 7.5.2019 wie folgt beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit eine Neuauflage des Kulturlandschaftsprogrammes, dessen letzte Verträge 2015 ausgelaufen sind, möglich ist und in Abstimmung mit dem Kämmerer, dem NRW-Umweltministerium und der EU als Fördermittelgeber entsprechende Naturschutzmaßnahmen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes eingeleitet werden können. Sollte dies nach Auffassung der Verwaltung aufgrund eines nicht darstellbaren Verwaltungsaufwandes (fehlende personelle Ressourcen) nicht möglich sein, wird sie gebeten zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen ggf. auch eine Abwicklung über die Biologische Station Mittlere Wupper möglich wäre.
Begründung:
Bis Ende 2015 gab es in Wuppertal ein durchaus gut funktionierendes Kulturlandschaftsprogramm auf der Grundlage der Rahmenrichtlinie des Vertragsnaturschutzes des Landes NRW. Zahlreiche Wuppertaler Landwirte haben sich daran beteiligt: Durch vielfältige Maßnahmen wurde die Unterhaltung landwirtschaftlicher Flächen, der Erhalt zahlreicher Landschaftselemente wie Hecken und Obstbäume gewährleistet und die Vielfalt von Pflanzen- und Tierarten deutlich erhöht. Eine Änderung der Förderrichtlinien führte dazu, dass einige Flächen nicht mehr zu 100 Prozent gefördert wurden und u.U. ein städtischer Anteil erforderlich war (ca. 10 Prozent). Dies und die Begründung, eine effiziente personelle Betreuung sei nicht mehr zu gewährleisten, haben dazu geführt, dass das Kulturlandschaftsprogramm beendet wurde.
In den vergangenen Jahren ist das Umweltbewusstsein der Bevölkerung stark angestiegen, biologisch betriebene Landwirtschaft steigt in der Gunst der Verbraucher deutlich. Bienen- oder insektengerechte Ackerrandstreifen werden gefordert. Für eine an Naturschutzzielen ausgerichtete Bewirtschaftung ihrer Grünland- und Ackerflächen sowie die Pflege wertvoller Kulturbiotope wie Magerrasen, Heiden, Streuobstwiesen und Hecken können Landwirte einen finanziellen Ausgleich erhalten – über Kulturlandschaftsprogramme. Deshalb sollte die Verwaltung erneut in diese Förderprogramme einsteigen und entsprechende Umweltschutzziele festlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Schürmann Ilona Schäfer
CDU-Fraktion, Sprecherin Fraktion Bündnis 90/Grüne, Sprecherin