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Menschen mit Behinderungen in städtischen Gremien beteiligen – Satzung des Behindertenbeirates

18. Februar 2009

„Sehr geehrter Herr Engels,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Behindertenbeirat, der Hauptausschuss und der Rat der Stadt mögen beschließen:

Der Beschluss des Behindertenbeirates vom 23.01.2008 zur ƒnderung der „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Wuppertal“ wird in ß 1, Absatz 2 um die Gremien Bauausschuss, Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Marketing sowie Schulausschuss ergänzt.

Begründung:
Der Rat der Stadt Wuppertal hat im Dezember 2002 einstimmig beschlossen, der Erklärung von Barcelona für eine barrierefreie Stadt beizutreten. Deren Vereinbarungen definieren Maßstäbe zum Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen mit dem Ziel gleichberechtigter Lebens- und Entfaltungsmöglichkeiten, die auch auf kommunaler Ebene Anwendung finden müssen. Auch das Behindertengleichstellungsgesetz, das am 1. Mai 2002 in Kraft trat, beinhaltet die Herstellung von Barrierefreiheit, in diesem Jahr wurde in Deutschland die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert.
Trotzdem wird immer wieder versäumt, bei Bauvorhaben die Barrierefreiheit einzuplanen, z.B. im neuen Gebäude von Peek & Cloppenburg der Zugang zur Thalia-Buchhandlung oder im Island-CafÈ, das Behinderte nicht betreten können.
Um frühzeitig auf Schwachstellen in der Bauplanung hinzuweisen ist es sinnvoll, dass VertreterInnen des Behindertenbeirates zusätzlich in den Gremien Bauausschuss, Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Stadtmarketing sowie im Schulausschuss beratend im Sinne der Barrierefreiheit tätig sind.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Neubauer
Mitglied des Behindertenbeirates

Gerta Siller
Fraktionssprecherin „