Mehr Sauberkeit durch Mehrweg-Förderung
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE an den Ausschuss für Umwelt am 06.12.2023, an den Hauptausschuss am 14.12.2023 und an den Rat der Stadt Wuppertal am 18.12.2023
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Christenn,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, des Hauptausschusses und des Rates mögen beschließen:
1) Gemeinsam mit den Städten Remscheid und Solingen entwickelt die Wuppertaler Verwaltung (bis Mitte 2024) ein Konzept zur Eindämmung von Einweg-Verpackungen und Förderung von Mehrweg-Verpackungen in der örtlichen Gastronomie.
2) Zur Deckung der Kosten, die bei der Umsetzung dieses Konzeptes entstehen, wird eine Abgabe auf Einweg-Verpackungen in der Gastronomie erhoben.
3) Die bestehenden Regelungen wie z.B. Mehrweg-Angebotspflicht oder Einweg-Verbot bei Veranstaltungen werden verstärkt kontrolliert und Verstöße geahndet.
4) Zur Erhöhung der Sauberkeit im öffentlichen Raum legt die Verwaltung gemeinsam mit der ESW und der AWG in Vorbereitung auf die zu erwartenden Fördermittel aus dem Einwegkunststoff-Fonds des Bundes bis Ende 2024 ein erweitertes Reinigungskonzept und Konzepte für Mullvermeidungskampagnen vor.
Begründung:
Während der Corona-Lockdown-Zeiten mit der verstärkten Nutzung von Einwegverpackungen bei der Außerhaus-Verpflegung ist es offensichtlich gewesen. Die Entsorgung von Einweg-Verpackungsmüll im öffentlichen Raum ist eine große Herausforderung. Ein großer Teil der Müllmenge, die hier anfällt besteht aus To-Go-Bechern, Pizzakartons oder anderen Essensverpackungen. Im Jahr 2017 verursachten Einweggeschirr und Verpackungen „to-go“ mehr als 346.000 Tonnen Müll (UBA, BMU 2020). Hinzu kommt, dass ein großer Teil dieses Mülls wild entsorgt wird und öffentliche Plätze, Parks und Wälder verdreckt. Die Reinigung dieser Flächen verursacht hohe Kosten, die von der Allgemeinheit (u.a. über die Müllgebühren) getragen werden müssen. Die Belastung für die Umwelt und die negative Auswirkung auf das Image der Stadt ist dabei noch gar nicht berücksichtigt. Die Stadt Tübingen hat es geschafft, diesen Anteil an Einwegverpackungen am Müll im öffentlichen Raum drastisch zu reduzieren. Durch den Einsatz von deutlich mehr Mehrweg-Verpackungen und eine Abgabe auf Einweg-Verpackungen wurden diese zurückgedrängt. Zu betonen ist, dass die Entwicklung hin zu mehr Mehrweg sich allein dadurch schon durchgesetzt hat, weil die Stadt Tübingen Mehrweg gefördert und eine Abgabe auf Einweg angekündigt hatte. Privatwirtschaftliche Mehrweg-Anbieter haben die Gelegenheit genutzt, um ihre Dienstleistungen für Gastronomiebetriebe auszuweiten. Nachdem die Einweg-Abgabe schließlich nach höchstrichterlichem Beschluss als rechtmäßig beschieden und eingeführt wurden (Mai 2023), scheint sie kaum zu greifen, weil der Einweganteil der Verpackungen in der Außerhausverpflegung massiv zurückgegangen ist.
Seit dem 1. Januar 2023 besteht eine Mehrweg-Angebotspflicht für Gastronomiebetriebe ab einer bestimmten Größe. Sie ist aber weitestgehend unbekannt und wirkt kaum umgesetzt. Tests der Verbraucherzentrale NRW haben bestätigt, dass weder auf Anbieterseite noch auf Seite der Konsument*innen diese Pflicht bekannt ist. Es wäre ein entscheidender Schritt diese Angebotspflicht zu bewerben und auch zu kontrollieren. Gleiches gilt für die schon länger für Wuppertal beschlossene Pflicht, keine Einwegverpackungen bei Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen anzubieten (Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Wuppertal §3). In beiden Fällen könnte der digitale Mängelmelder der Stadt zum Einsatz kommen, um den Aufwand für die Kontrollen minimal zu halten. Die Belastungen der Gastronomie sind aktuell durch Personalmangel, Kostensteigerungen und Ende der Mehrwertsteuer-Senkung massiv. Auch wenn die Außerhaus-Verpflegung nicht vom Ende der Mehrwertsteuer-Senkung zum 1.1.2024 betroffen ist (hier bleibt der Satz bei 7%), sollte eine zusätzliche Belastung vermieden werden. Studien zeigen, dass Mehrwegverpackungen in der Gastronomie auf längere Sicht kostengünstiger sind als die immer komplexeren und teureren Einwegverpackungen. Dort wo eine Unterstützung (durch Beratung) und Förderung (durch finanzielle Anreize) möglich ist, sollte die Stadt Wuppertal entsprechende Angebote machen. Das betrifft vor allem kleinere Anbieter*innen, die noch nicht der Mehrweg-Angebotspflicht unterliegen. Das Tübinger Modell hat aber auch gezeigt, dass agile privatwirtschaftliche Mehrweg-Anbieter für den Bedarf Technologie offene Lösungen anbieten können. Die Mobilität der Bürger*innen sollte mitgedacht werden. Die Attraktivität eines Mehrweg-Systems beruht auch darauf, dass die Behältnisse an möglichst vielen Stellen abgegeben und ausgetauscht werden können. Darum ist es sinnvoll eine solche Mehrweg-Lösung möglichst über Wuppertal hinaus zu planen, zum Beispiel gemeinsam mit den Städten Remscheid und Solingen, die sich beide gerade auch mit dem Thema beschäftigen.
Die Bundesregierung hat ein Einwegkunststoff-Fondsgesetz beschlossen und folgt damit EU-Vorgaben. Aus dem Fonds können Kommunen Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken. Ab 2025 sollen erstmals Mittel aus diesem Fonds ausgezahlt werden. Über ein Punktesystem wird die Auszahlung der Fondsmittel an die anspruchsberechtigten Kommunen geregelt. Es sieht für die Reinigungs-, Sammlungs-, Entsorgungs- und Sensibilisierungsleistungen im Innerorts- wie im Außerortsbereich die Vergabe von Punkten vor. Dabei wurde darauf geachtet, dass die von den Anspruchsberechtigten anzugebenden Kennzahlen so genau wie nötig aber so unbürokratisch wie möglich festgelegt wurden. Anzugeben von den Kommunen sind zum Beispiel das Papierkorbvolumen, die gefahrenen Reinigungskilometer und die entsorgte Abfallmenge.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Yves Ramette Cornelia Krieger Gerd-Peter Zielezinski
Fraktionsvorsitzender Stadtverordnete Fraktionsvorsitzender
Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Wuppertal
https://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/politik/stadtrecht/umwelt.php
§ 3 Vermeidung von Abfällen
(3) Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen dürfen Speisen und Getränke, die zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle bestimmt sind, nur in pfandpflichtigen, wiederverwendbaren oder mitverzehrbaren Verpackungen und Behältnissen (einschließlich Geschirr und Bestecke) ausgegeben werden. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Genehmigung im
Einzelfall. Einzelheiten (z. B. abfallwirtschaftliche Auflagen) werden in der Genehmigung für die Veranstaltung festgelegt.
(4) Die Stadt wirkt auf Organisatorinnen und Organisatoren öffentlicher Veranstaltungen auf Privatgrund ein, um die Ausgabe von Speisen und Getränken in Mehrwegbehältnissen zu erreichen